Hauptwohnsitz und kurzfristige Beschäftigungen?

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https://www.haufe.de/thema/kurzfristige-beschaeftigung/

Kurzfristige Beschäftigung: Berufsmäßigkeit

Eine Beschäftigung ist nicht kurzfristig, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt daraus mehr als 450 Euro/Monat beträgt. Berufsmäßigkeit wird unterstellt, wenn die Beschäftigung für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Sie ist immer anzunehmen, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe eines Kalenderjahres 70 Arbeitstage bzw. drei Monate überschreiten. Bei den Beschäftigungszeiten werden alle Beschäftigungen angerechnet, in denen das Entgelt mehr als 450 Euro/Monat betrug.

Sprich ein Hauptjob + eine "kurzfristige" Beschäftigung beißen sich