Weiterbildung von der Steuer absetzen bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Guten Tag in die Runde,
Folgender Sachverhalt: Ich bin einerseits als Arbeitnehmer fest angestellt, darüberhinaus bin ich nebenberuflich selbstständig (im Sinne der Kleinunternehmerregelung).
Ich möchte jetzt eine akademische postgraduale Weiterbildung in einem Zertifikatstudiengang im Fernstudium in einem machen (Dauer zirka: 12 Monate mit ca. 250,- Euro monatlichen Kosten), nachdem ich bereits eine Erstausbildung (Studium) erfolgreich abgeschlossen hatte.
Als Arbeitnehmer kann ich die Kosten für die Weiterbildung nach meinem Kenntnisstand "lediglich" als Werbungskosten verbuchen.
Meine Frage: Kann ich - da ich nebenberuflich selbstständig bin - die Weiterbildung über meine Selbstständigkeit (die Weiterbildung ist im Bereich BWL, daher auch sehr sinnvoll für meine Selbstständigkeit) als Ausgaben dafür (und auch für zusätzliche Fachliteratur + Studienmaterialien) angeben und damit den erzielten Gewinn aus der Selbstständigkeit drücken und letztlich mein zu versteuerndes Einkommen verringern?
Oder geht dies nicht, da ich nur nebenberuflich selbstständig bin?
Herzlichen Dank für sachdienliche Antworten. Viele Grüße Simone
3 Antworten
Ich möchte die Weiterbildung eben nicht als Werbungskosten absetzen (das ich dies könnte habe ich ja selbst bereits ausgeführt), sondern die Frage zielte darauf ab, ob ich die Weiterbildung als Kosten/Ausgaben für meine nebenberufliche Selbstständigkeit geltend machen kann und damit meinen Gewinn aus der Selbstständigkeit und somit auch das zu versteuernde Einkommen verringern kann.
Lass mich raten: Du willst die 1.000 Euro WK-Pauschbetrag nicht ankratzen, richtig?
den werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 nehme ich trotzdem in anspruch in meiner Tätigkeit als Arbeitnehmer...
Mich interessiert, ob ich als NEBENBERUFLICH SELBSTSTÄNDIGER, wenn ich ein BERUFSBEZOGENES SEMINAR, welches mich auf meine weitere und vermehrte Selbstständigkeit vorbereitet, besuche (Zahlung von ca. 2.600 Euro anteilig auf 12 Monaten), ob ich die Weiterbildung praktisch wie ein Gegenstand (z.B. Rechnungen für Büromaterial, welches ich für meine nebenberufliche Selbstständigkeit) eben ABSCHREIBEN bzw. absetzen kann (nicht als Werbungskosten!), meinen Gewinn mindern kann ...
Ich denke man muss zwischen Tätigkeit als Arbeitnehmer und als Selbstständiger unterscheiden ... die Weiterbildung soll mich ja in meiner Selbstständigkeit weiterbringen und ist damit eine sinnvolle Ausgabe die meinen Gewinnen aus der Selbstständigkeit gegenüber zu stellen ist und diese eben mindert ... Vor diesem Hintergrund meine obige Frage ....
Selbstverständlich kannst du das absetzen. Bei den Werbungskosten. Dem Finanzamt interessiert es nicht, ob das für die nebenberufliche Tätigkeit ist oder für die Festanstellung. Es wäre mir auch neu, ob es da steuerrechtlich Vorteile brächte. Wenn du die Beträge sehr hoch werden, solltest du auch über einen Verlustvortrag nachdenken und die Werbungskosten ins nächste Steuerjahr hinüberretten.
Dem Finanzamt interessiert es nicht
Also mal abgesehen davon, dass der Inhalt deiner Antwort den Kopf auf die Tischplatte bringt.... dein Deutsch ist da nicht besser.
Was ist denn deine Muttersprache?