Kann ich Teilzeit (117 std/mtl) mit Minijob und Selbstständigkeit verbinden, und wie geht das mit Steuern und Sozialversicherung?

2 Antworten

Hallo,

wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, werden aus der Teilzeitbeschäftigung (mehr als 20 Stunden wöchentlich) Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig. 

Aus dem Minijob werden nur Rentenversicherungsbeiträge fällig, von denen man sich aber auf Antrag befreien lassen kann.

Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, werden aus allen Bruttoeinnahmen (Ausnahme: Minijob) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Es gelten die Mindesteinnahmen von 2179 Euro monatlich (in besonderen Fällen: 1453 Euro), Der Arbeitgeber zahlt aber keinen Zuschuss mehr zu diesen Beiträgen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es keine Änderung. Je nach Art der Selbständigkeit und der Zahl der Auftraggeber können unter Umständen auch Rentenversicherungsbeiträge aus der Selbständigkeit anfallen.

Die Krankenkasse entscheidet, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Maßgebend sind Arbeitszeiten, Einnahmehöhe und die Tatsache, ob eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Grundlage: § 240 SGB V, § 5 Absatz 5 SGB V, § 257 SGB V, § 7 SGB V

Gruß 

RHW

Hallo, das geht alles. Der Minijob ist normalerweise für Dich steuer- und SV-versicherungsfrei. Selbstständigkeit muss versteuert werden, aber in der Regel ohne SV-Beiträge.

Teilzeit abgeben führt zum Verlust der arbeitgeberbezuschussten Krankenversicherung, das wird teuer.

Ob Du nebenher Studentin bist, ist bei dem Arbeitsvolumen egal.

Viel Glück

Barmer