Hauptberuf und Nebengewerbe mit Angestelltem - Krankenversicherung
Folgendes Beispiel.
Mann im Hautberuf mit ca. 55000 Euro Jahresbruttoeinnahmen.
Nebengewerbe mit ca.10000 Euro Gewinn im Jahr.
Im Nebengewerbe 1 Angestellter der die meißte Arbeit macht. Der Geschäftsinhaber leistet in der Woche ca. 4 Stunden.
Die Krankenversicherung des Geschäftsinhabers sagt jetzt, da du einen Angestellten hast, wird aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe und aus dem Beruf ein Nebenjob.
Die Frage: Hat die Krankenkasse recht?
2 Antworten
Habe gerade mit meiner Techniker Krankenkasse telefoniert und mich von deren Fachabteilung informieren lassen.
Nach aktuellem Stand (2015) ist es nicht wichtig, ob man im Nebengewerbe einen zusätzlichen Angestellten hat.
Was allerdings für die Krankenkasse wichtig ist, ob man mehr als 20 Stunden pro Woche in diesem Nebengewerbe arbeitet. Erst dann würde sich etwas ändern.
Ich wurde aber darauf hingewiesen, dass sich hier ständig etwas ändern kann.
Hallo,
die Kranenkasse hat Recht. Es wird davon ausgegangen, dass eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, wenn in dem "Nebenjob" ein Arbeitnehmer beschäftigt wird.