Hat es irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen von Deutscher Seite wenn ein Deutscher auf der Seite der Ukraine im dortigen Krieg mitmischt und russische?

2 Antworten

Wer als Deutscher in einer anderen Armee, als der Deutschen Bundeswehr tätig ist, ist ein Söldner.

Zum Beispiel die Leute in der französischen Fremdenlegion. Nur weil die in der Fremdenlegion waren, werden sie nicht strafrechtlich verfolgt.

Das ist davon zu unterscheiden, dass Jemand sich einer Terroristengruppierung wie dem IS anschließt und Greultaten gegen die Zivilbevölkerung unternimmt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Nein, das ist Unsinn, was Du schreibst. Grundsätzlich gilt immer das Recht des jeweiligem Staates unabhängig von der Staatsbürgerschaft und das Völkerrecht. Das das Recht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, so was gibt es, beim Steuerrecht oder Erbrecht in arabischen Staaten.

Es gab ja Fälle, wo Personen aus d nach Israel in die Armee eingetreten sind. Aber das ist auch unzulässig.