Hat es irgendwelche strafrechtlichen Konsequenzen von Deutscher Seite wenn ein Deutscher auf der Seite der Ukraine im dortigen Krieg mitmischt und russische?
Soldaten erschießt oder in ihren Panzern in die Luft lagt? Nach deutschem Recht wäre es ja immer Mord jemanden heimtückisch oder grausam zu töten aber anderseits wird ja die Ukraine angegriffen. Oder gilt dann nur ukrainisches Kriegsrecht und es wäre höchstens strafrechtlich relevant, weil Deutschland es verbietet dass Deutsche vor Ort in der Ukraine kämpfen, um keine Kriegspartei zu werden?
2 Antworten
Wer als Deutscher in einer anderen Armee, als der Deutschen Bundeswehr tätig ist, ist ein Söldner.
Zum Beispiel die Leute in der französischen Fremdenlegion. Nur weil die in der Fremdenlegion waren, werden sie nicht strafrechtlich verfolgt.
Das ist davon zu unterscheiden, dass Jemand sich einer Terroristengruppierung wie dem IS anschließt und Greultaten gegen die Zivilbevölkerung unternimmt.
Nein, das ist Unsinn, was Du schreibst. Grundsätzlich gilt immer das Recht des jeweiligem Staates unabhängig von der Staatsbürgerschaft und das Völkerrecht. Das das Recht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, so was gibt es, beim Steuerrecht oder Erbrecht in arabischen Staaten.
Es gab ja Fälle, wo Personen aus d nach Israel in die Armee eingetreten sind. Aber das ist auch unzulässig.