hat der jahresbonus einfluss auf arbeitslosengeldanspruch?

1 Antwort

Bei ALG 1 - Nein. Bei ALG 2 kommt es auf die Höhe der Bonuszahlung an. Oft wird übersehen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten hat und darin Arbeitsentgelt enthalten ist. Denn solange man sein Gehalt bekommt, also auch in der Zeit abgegoltenen Urlaubs, soll man kein zusätzliches Arbeitslosengeld bekommen. Außerdem ruht der Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer ordentlichen, also gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist beendet worden ist, das bestimmen die Paragrafen 143 und 143a des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III). Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/Kuendigung_Teil_2/Einfluss_aufs_Arbeitslosengeld.html