hallo,ich habe mich vom Kindsvater getrennt,ich möchte das er auszieht.Ich bin Alleinmieter,er will aber nicht ausziehen,er weiss nicht wohin.?

2 Antworten

Soweit du mit dem Kindsvater nicht verheiratet wärst, kann er sich nicht auf Schutz der Ehewohnung berufen.

Als Alleinmieterin fordert man ihn dann einfach auf, innerhalb von 10 Werktagen, spätestens am 30.10.2019 seine Sachen zu räumen und die Wohnung zu verlassen und alle Schlüssel zurückzugeben. Schriftlich oder mit Zeugen wäre von Vorteil.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wechselt man den Zylinder der Wohnungstür aus und setzt sein Hausrecht ggf. mit Hilfe der Polizei durch. Eine Kopie seines Mietvertrages hängt man gleich ans Schlüsselbrett neben der Wohnungstür, das wollen die bei Ruhesstörung und häuslicher Gewalt alarmierten Beamten sehen und sprechen dem Kindsvater dann ein Platzverbot aus.

Verwertbare Sachen, die er zurückließe, verpackt man in Kartons oder einen großen Koffer und schickt sie ihm per DHL-Paket zu.

Kindesunterhalt regelt man mit dem Jugendamt.

Den Umgang mit den Kindern per Telefon/E-Mail und nach Terminabsprache, Kita und Schule sind entsprechend zu informieren.

Du packst das.

Rechtsanwalt fragen... Du bekommst Prozesskostenhilfe... prinzipiell kannst Du ihn rausklagen...

Auch das Jobcenter fragen... wegen Miete nach Auszug etc... die haben auch Tipps...

genauso ist dann auch einiges mehr zu klären... wer hat für die Schulden unterschrieben... die Frage der möglichen Insolvenz...(evtl über Schuldenberatung)

Es ist ja nicht so, dass mit seinem Auszug alles plötzlich verschwindet... die fünf Kinder - (Kindergeld! und Vorschuss, wenn er nicht zahlen kann)...das Jugendamt wird sich auch melden...Sie werden wissen wollen, wie es mit den Kindern geregelt ist...

Da brauchst viel professionelle Unterstützung und gute Freunde...