Ehrenamtliche Kosten ohne Aufwandsentschädigung absetzbar?

2 Antworten

Steuerlich wird zwischen Ausbildung und Fortbildung unterschieden. Die Unterscheidung ist wichtig. Eine Fortbildung liegt vor, wenn eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt. Es muss ein objektiver Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf bestehen und die Fortbildung muss der Förderung dieses Berufes dienen. Dann können die Fortbildungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Von den Fortbildungskosten sind aber die Ausbildungskosten abzugrenzen, die wiederum nur als Sonderausgaben abziehbar sind.

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als Sonderausgaben - Der steuerliche Abzug der Kosten als Sonderausgaben ist auf maximal 4000 Euro pro Jahr begrenzt worden.

Da die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird, und kein Einkommen damit erzielt werden kann, wird das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen.

Hier kollidierst DU damit, das Du eigene Aufwendungen hattest, die nicht ersetzt wurden.

Aber Du hast auch nicht auf eine Übungsleitervergütung verzichtet.

Man wird Dir hier immer engegen halten, das Du durch den Führerschein auch einen Vorteil hast, für den Du nicht zahlen mußtest, nämlich den Führerschein.

Was Du versuchen kannst wäre für die Fahrtkosten eine Spendenquittung zu bekommen, aber eigentlich geht das nur, wenn man Dir normaler Weise die Kilometer auch vergüten würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986