Haftet meine Ehefrau im Falle meines Todes für den Kredit?

3 Antworten

Die Haftung Deiner Frau für den weiteren Kreditverlauf besteht grundsätzlich, da sie den Kredit mitunterschrieben hat. Sie haftet also für den Kreditrest, den die Restschuldversicherung nicht erstattet.  

Die Restschuldversicherung übernimmt z. B. im Todesfall des Versicherten im Idealfall die normale Restschuld des Kredites, wenn dies so im Versicherungs- vertrag vorgesehen ist. Dies ist aber so nicht selbstverständlich, da der Verlauf der Restschulddeckung mit dem der Kreditrestschuld nicht kongruent verlaufen muss, z. B. bei Versicherungen mit einem hypothetisch linearen Restschuld- verlauf. Oder wenn während der Kreditlaufzeit eine Zins- und Annuitätsanpassung erfolgte, auch dann ist die Kongruenz zwischen Versicherung und Restschuld fraglich.

Es müssen ferner aber auch die Versicherungsvertragsbedingungen beachtet werden, ob dort z. B. alle Informationspflichten vor und während der Vertrags- laufzeit von Dir erfüllt wurden (z. B. Raucher/Nichtraucherstatus, mögliche Gesundheitsfragen wurden korrekt beantwortet). Die Erfüllung dieser Ver- pflichtungen sollte normalerweise kein Problem gewesen sein (sonst hättest Du Dir die Prämienzahlungen nämlich "sparen" können;-).

Restschuldversicherungen decken eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung von Festzinssatzkrediten nicht ab. Gerade derzeit sind die Ent- schädigungsforderungen wegen des gesunkenen Zinsniveaus sehr, sehr hoch! Aber es empfiehlt sich im Versicherungsfall unbedingt, die Höhe der Vorfälligkeits- entschädigung von Fachleuten nachprüfen zu lassen, um dort evtl. noch "die Luft" rauszuholen!

Mehr zu Restschuldversicherungen kannst Du hier nachlesen:

https://www.test.de/Restschuldversicherung-Kredit-guenstig-absichern-4342986-4342991/

Dieser Test zeigt übrigens, wie unterschiedlich die Restschuldversicherungen gestaltet sein können! Von daher kann eine gewisse Euphorie über den Namen "Restschuldversicherung" frühestens erst dann eintreten, wenn die Bedingungen überprüft wurden und diese zufriedenstellend sind.




Hallo,

das ist doch Sinn und Zweck einer solchen Versicherung. Es ist eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. von dessen Hinterbliebenen für den Fall des Todes. 

Franzl0503  01.11.2016, 10:27

Die Risikoversicherung bringt  auch Vorteile für den Darlehensgeber. Im Falle des Todes des Versorgers müßte er nicht bangen, ob der überlebende Partner finanziell überhaupt in der Lage ist, das Darlehen vertragsgerecht weiter zu bedienen.

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LittleArrow  01.11.2016, 12:16

Ja, das ist leider nur die grobe Richtung. Es ist nämlich fraglich, ob die kreditvertragliche Restschuld mit der versicherungsvertraglichen übereinstimmen. Es gibt viele sehr unterschiedliche Restschuldversicherungsverträge! Und was ist mit der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kredittilgung?

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Gaenseliesel  01.11.2016, 13:53
@LittleArrow

.....  ok, dann ist der versicherungstechnische Begriff  

R e s t s c h u l d  .....

nicht unbedingt gleichzusetzen mit der tatsächlich restlichen Schuld ? ! .....hmm  :-(

Hoffentlich findet diese nicht ganz unwesentliche Differenz, dann auch im Verkaufsgespräch seinen Platz, bevor das böse Erwachen für Aufklärung sorgt.

Der Begriff * Restschuldbefreiung *  wird m.E. ansonsten nicht dieser Produktbezeichnung gerecht, ist eher irreführend.

.......das gute an ff.net, man lernt täglich dazu ! ;-) 

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LittleArrow  01.11.2016, 14:28
@Gaenseliesel

Gaenseliesel: ja, man könnte es schon als ein moralisches Problem sehen, die Restschuldversicherungen als solche zu bezeichnen.

Während der Versicherungslaufzeit erfolgt idR keinerlei (z. B. gesetzlicher oder mandatorischer) Abgleich zwischen der Kreditrestschuld und der versicherten Restschuld, es sei denn, man macht als Darlehns- und Versicherungsnehmer diesen Abgleich regelmäßig - sagen wir - alle 3 Jahre oder spätestens nach einer Sondertilgung oder Umfinanzierung des Kredites. Der Versicherer ist ja schließlich kein Hellseher;-)

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Gaenseliesel  01.11.2016, 15:00
@LittleArrow

Danke dir, gut zu wissen ! somit hat dieser neblig, trübe Tag, dann doch noch irgendwie für "Durchblick" gesorgt.  :-)) 

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Es ging mir in dem Fall darum, das wir beide unterschrieben haben. War da unsicher.