Hafte ich, wenn völlig fremde Frau meinen Hund streicheln will und er zubeisst?

6 Antworten

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Wenn dein Hund jemanden beißt, bist du erst einmal in der Haftung Da die Frau den Hund ja nicht anfassen musste hat sie sicherlich eine Mitschuld. Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt hinzu ziehen. Ein vergleichbares Urteil habe ich hier gefunden: www.tierischgutversichert.de/Tierische News.html

Wenn dein Hund zugebissen hat sollte man immer auch an ein Mitverschulden der Person denken, die von ihm gebissen wurde. Ich habe hier beim Anwalt für Tierrecht dieses Urteil gefunden https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/Hund-beisst-streicheln-von-fremden-hund-hundebiss.html

Der Anwalt Ackenheil beschreibt genau deine Frage. Wenn dein Hund einen Menschen gebissen hat kann das zu sehr großen Problemen mit den Behörden führen. Du kannst eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen und dein Hund kann als gefährlich eingestuft werden. https://www.tierrecht-anwalt.de/gefaehrlicher-hund/einstufung-als-gefaehrlicher-hund.html

Drücke dir die Daumen.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich finde es zuallererst generell falsch und unverschämt, wenn Fremde, ohne den Besitzer vorher zu fragen, das Tier anfassen. Jeder hat eigentlich auch ein eigenes Risiko bei eigenmächtigen Handlungen. Wir führen täglich 3 Hunde aus und öfters kommt es vor, dass Fremde meinen da einfach mal anfassen zu müssen. Aber, wir sind kein Streichel-Zoo.

Schlimm genug, wenn man erst darauf hinweisen muss !

Also, was wäre denn, wenn jemand fremdes daher kommt und dein kleines, hübsches Kind anfassen würde ? Ich denke, darüber muss man also gar nicht diskutieren.

Die Meinung, dass jeder Halter schwindelt wenn er von seinem Hund sagt, dass er bisher nie gebissen hat und harmlos ist, finde ich ebenfalls dreist.

Es gibt durchaus bei manchem Hund aus diversen Gründen ein 1. Mal, wo er zuschnappt. Da braucht es bloß die Situation zu sein, dass er kurz angebunden da sitzt, sich bedrängt oder gar bedroht fühlt, weil sich ein fremder Hund oder ein Mensch nähert, nicht weg geht, auf Tuchfühlung geht. Da sage ich einem gebissenen leider deutlich "selbst schuld...". Es kann auch das Fixieren durch Blicke sein, dass sich ein Hund bedroht oder provoziert fühlt, ein bestimmter Geruch, etc.

Ich habe als kleines Kind auch jedes fremde Tier anfassen wollen, dann sagte meine Oma immer, "wenn du mal gebissen wirst bist du selbst schuld, frag immer den Besitzer, ob du es darfst ..."

Eine Haftpflicht als Hunde-Halter empfiehlt sich ohnehin für jeden denkbaren Schadensfall und vielerorts oder auch rassebedingt ist es auch eine Pflicht.

Im individuellen Einzelfall wie hier würde ich als Halter den Anwalt aufsuchen und mich wehren, damit es mal ein Exampel gibt.

Ein Beißkorb würde ansonsten bsw. einen Diebstahl des Hundes begünstigen. Am besten wäre es, wenn Hunde gar nicht mehr angebunden vor den Läden sitzen müssten sondern zu Hause oder im Auto bleiben.

Grundsätzlich haftet der Tierhalter für alle Gefahren und Risiken, die aus der Unberechenbarkeit eines Tieres folgen.

Da der Umfang der Tierhalterhaftung vielfach jedoch vom Einzelfall abhängt - jedes Tier reagiert anders - und häufig auch das Mitverschulden des Geschädigten eine große Rolle spielt, besteht das "Tierrecht" aus einer breiten Palette von Einzelfallentscheidungen, die sich an der zentralen Vorschrift zur Tierhalterhaftung, § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), orientieren.

In diesem Fall sollte man es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, denn die Frau hat wohl aus eigener Sympathie gehandelt und ein gewisses Mitverschulden wird sie nicht abstreiten können.

Bei Schäden durch Tiere haftet der Eigentümer immer. Dafür hat man ja eine Tierhaftpflichtversicherung.