Steuererklärung - Motorschaden und Wertverlust bei Wiederverkauf

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Ich fürchte, ein Motorschaden läßt sich bei einem abhängig Beschäftgten steuerlich überhaupt nicht geltend machen denn die üblichen Betriebskosten eines Autos sind durch die Entfernungspauschale abgegolten. Und dass Du einen Motorschaden als "Unfall" bezeichnest, finde ich schon eine sehr mutige Qualifizierung die offenbar nur gewählt wurde um Deinen Fall passend zu machen. Diesem Spiel wird sich das Finanzamt nicht anschließen.