Grundsicherung im Alter, darf meine Ehefrau ein Auto besitzen?

3 Antworten

Kein Auto > keine Arbeit im Pflegeheim > mehr Sozialtransferleistung, oder?

Chaya 
Fragesteller
 26.03.2018, 07:19

Richtig!

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Chaya 
Fragesteller
 26.03.2018, 18:05
@Chaya

Vielen Dank für die Info, also Wohngeld ist eine sehr gute Idee, wir würden ungefähr 87,00Euro bekommen, also die 35,00Euro für Mehrbedarf Ernährung würden fehlen. Allerdings wird mir jeder Cent den meine Frau mehr verdient, z.B. durch Überstunden, eh abgezogen. Wir werden es mit Wohngeld versuchen. Vielen Dank !

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Hallo,

wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezog, dem wurde im Gegensatz zum SGB 2 (Alg 2) im Regelfall kein Auto zugestanden.

Dieses Verbot dürfte sich mittlerweile etwas gelockert haben. Ein KFZ wird in Höhe des Schonvermögens (seit 2017 / 5000,- €) zugebilligt.

lies hier näheres:

https://www.google.de/amp/s/rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/kraftfahrzeug-grundsicherung-alter/amp/

Chaya 
Fragesteller
 25.03.2018, 20:37

Im eigentlichen Sinne hat meine Frau nichts mit einem Amt zu tun, außer, das Ihr Gehalt beim Bescheid mit angerechnet wird, ohne KFZ würde Sie nicht zur Arbeitsstelle kommen. Dies hätte zufolge keine Arbeit also Hartz oder Umzug und diesnenen müsste das Amt auch bezahlen, da wir auf dem Land leben ( wegen den günstigeren Mieten ), öffentliche Verkehrsmittel zum nächsten Bhf wurde von der Gemeinde aus Gründen der Kosten abgeschafft, ich möchte nicht das meine Ehefrau wegen meiner Krankheit bestraft wird, Sie hat es mit einem kranken Mann schon schwer genug.

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Gaenseliesel  25.03.2018, 22:17
@Chaya

Hallo,

ich verstehe dich/euch schon.

Mich würde solch eine Einengung auch maßlos ärgern !

Ich würde euch raten, einfach einen Antrag stellen und dabei Bezug auf die im Link genannte Härtefallregelung nehmen.

Erwähnt insbesondere die Notwendigkeit, Berufstätigkeit und Häusliche Pflege besser koordinieren zu können. Evtl. hast du auch einen GdB / körperliche Beeinträchtigungen u.s.w. Ärztliche Kontrolltermine, alles zählt !

Oftmals wird so etwas auch als Einzelfallentscheidung durch den Sachbearbeiter entschieden.

Versucht es, ich wünsche euch Glück und gesundheitlich Alles Gute !

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cyracus  26.03.2018, 16:58

Hallo Gaenseliesel,

ich schreibe hier Kommentare nur noch so, als würde ich die Antwort kommentieren und keine Kommentare darunter. Denn schon wieder ist der Kommentar zum Kommentar eingeklappt, und man sieht nur die kleine 1 neben der dicken Sprechblase.

Würde es hier nicht um Grundsicherung nach SGB XII gehen, sondern um Hartz IV, wäre es selbstverständlich erlaubt, dass die Ehefrau (und auch der Grundsicherungsbezieher selbst, so er unbedingt eines braucht) ein Auto haben dürfen bis zu einem Wert von 7.500.

Prima Link, den Du ausgegraben hast - ich habe noch weiter gegraben und wurde fündig.

Weil die Ehefrau nur mit Hilfe des Autos zur Arbeit kommt, muss man es ihr gewähren.

(Ich wünsche wirklich den Gesetze machenden Politikern, dass sie testweise ein halbes Jahr mit den beiden Arten von Grundsicherungen leben müssen - so wie manche Ärzte ihre Schüler verpflichten, sich paar Tage als Patient ins Krankenbett zu legen, um zu erfahren, wie sich ein Patient fühlt. - Aus naheliegenden Gründen reichen bei Grundsicherung ja paar Tage ausprobieren nicht.)

@Chaya, habt Ihr beide mal ausgerechnet, wie Ihr mit Wohngeld hinkommen würdet? Unter meiner Antwort gebe ich Dir einen Wohngeldrechner rein.

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Gaenseliesel  26.03.2018, 18:11
@cyracus

Hallo cyracus !

du bist ja wieder einmal sehr emsig gewesen, toll !

Probleme mit der Kommentarfunktion ? merkwürdig :-(

Aber mach mal...... dann nehme ich dich auch gern Huckepack ;-) dem Fragesteller ist es gleich, von wem die guten Ratschläge kommen !   

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Ergänzend zur Antwort von @Gaenseliesel:

Wie sie habe auch ich intensiv nach einer Quelle zum Auto bei Erhalt von SGB XII (= Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) gesucht - und dies gefunden:

http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_Sozi_Wpt/___27a_-_Kfz_-18.06.2012.pdf

Harald Thomé

http://harald-thome.de/zur-person/

ist einer der Mitbegründer von Tacheles und erklärt Gesetzestexte so, dass auch Bürger die komplizierten Texte versteht. - Zum Auto bei Bezug von Grundsicherung nach SGB XII erklärt er hier in Punkt 3 unter anderem:

"3.1  Schonvermögen

In § 90 Abs. 2 Nr. 5 und 9 SGB XII sind Ausnahmetatbestände aufgeführt, die einer Verwer-tung des Kfz im Einzelfall entgegenstehen können:

- Nach Nr. 5 kommt eine Verwertung bei Gegenständen nicht in Betracht, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Die Vorschrift bezieht sich auch auf Gegenstände, die nur mittelbar zur Berufsausübung benötigt werden, somit auch auf ein Kfz, wenn nur damit die Arbeitsstätte erreicht werden kann. Zur Feststellung der Unentbehrlichkeit des Pkw als Beförderungsmittel können die Regelungen des § 3 Abs. 6 SGB XII-Einkommensberechnungsverordnung (SGB-XII-EinkBV) als Hilfestellung dienen. Jedoch ist durch die Regelung nicht jedes Kfz unabhängig von seinem Wert geschützt. Für die Fahrt zur Arbeitsstätte ist regelmäßig ein gebrauchter Klein- bzw. Mittelklassewagen ausreichend."

Du wirst ja den ganzenText lesen, achte dabei auch auf Punkt 5.

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Weil Du Bezieher von aufstockender Grundsicherung bist, Deine Frau aber arbeitet, sollte Eure Haushaltsgemeinschaft unter den Begriff "Mischhaushalt" gehören. Zu diesem Thema finde ich aber nur, wenn einer Grundsicherung nach SGB XII bezieht und der andere nach SGB II (= Arbeitslosengeld 2 = Hartz IV) - so wie ich Dich verstehe, trifft das bei Euch nicht zu. Weiter wird ein Fall geschildert, in dem Mutter (SGB XII) und Sohn (hat Arbeit) zusammenleben.

Bei den Grundsicherungsgesetzen gibt es viele Seltsamkeiten. So z.B. werden in einem Haushalt zusammen lebende Hartz IV-Bezieher "Bedarfsgemeinschaft" genannt, und die mit Grundsicherung nach SGB XII "Haushaltsgemeinschaft".

In einer Bedarfsgemeinschaft hat jeder Arbeitsfähige ein Recht auf ein Auto mit einem Wert von bis zu 7.500 €. Anders ist man kleinkrämerisch bei denjenigen, die Grundsicherung nach SGB XII beziehen. - Zum Auto in einer Bedarfsgemeinschaft hier von gegen-hartz.de:

Schonvermögen bei Hartz IV und Sozialhilfe

http://www.gegen-hartz.de/schonvermoegen-bei-hartz-iv-und-sozialhilfe

"So steht jedem in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigtem ein angemessenes Kraftfahrzeug zu. Damit ist laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. September 2007 ein Fahrzeug bis zu einem Verkehrswert in Höhe von 7.500 Euro gemeint."

Hier das Urteil des Bundessozialgerichts, falls Du da reinschauen willst:

https://openjur.de/u/169981.html

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Für mich unbegreifbar ist, dass Deine Frau, die ja Arbeit hat, anders behandelt werden sollte als diejenigen, die aufstockend Hartz IV beziehen. Meinem logischen Verstand und meinem Rechtsempfinden spricht das total zuwider.

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Drei Empfehlungen habe ich für Euch:

  • Wenn Ihr dies beim Amt klärt, geht nicht allein hin, sondern mit einem Beistand/Ämterlotsen (dazu gleich mehr).
  • Geht zu einer Sozialberatung (auch dazu gleich mehr) und
  • holt Euch einen Beratungsschein und lasst Euch beraten von einem Antwalt für Sozialrecht (gleich mehr)

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In meiner Antwort auf die Frage (ich weiß, die Frage ist nicht Dein Thema)

Darf das Jobcenter das ALG1 von meinem Sohn (22) komplett vom ALG2 abziehen?

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-das-jobcenter-das-alg1-von-meinem-sohn-22-komplett--vom-alg2-abziehen?foundIn=list-answers-by-user#answer-1121352

erkläre ich ausführlich den

Umgang mit Sozialbehörden

Bitte lies das sorgfältig. - Und lade Dir die dort von mir empfohlene Datei runter

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

In meinem Hinweisen "Umgang mit Sozialbehörden" trifft nur der letzte Absatz für Hartz IV-Bezieher ja nicht zu.

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Und google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße

.

Weiter mit "Beratungsschein":

cyracus  26.03.2018, 16:43

Hole Dir für 10 Euro beim Amtsgericht einen Beratungsschein. - Google dazu mit

beratungsschein amtsgericht 10 Euro akademie

Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Jobcenter / Grundsicherungsamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso und die 10 Euronen.

Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Ganz wichtig - Fehler vermeiden:

Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe_095194.html

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cyracus  26.03.2018, 17:12

Und hier der unter der Antwort von @Gaenseliesel ankündige

Wohngeldrechner

http://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

und diese weitere Info von geldsparen zum Wohngeldrechner:

So klappt es mit dem Wohngeld

http://www.geldsparen.de/hausratversicherung/miet-oder-lastenzuschuss.php

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Auf Wikipedia gibt es sehr gute Infos zum Thema Sozialleistungen. Hier zur

Sozialhilfe

https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialhilfe_(Deutschland)

und hier zum

Wohngeld

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

.

Vielleicht kommt Ihr ja mit Wohngeld genauso gut hin wie mit aufstockender Grundsicherung. Damit hättet Ihr mehr Freiheiten. Rechne es mal genau durch. Falls Du Mehrbedarf hast zum Beispiel für Ernährung, berücksichtige das bei Deinen Berechnungen auch.

Dass Du eventuell Anspruch auf Mehrbedarf bei Deiner Krankheit wohl hast (also ich gehe mal davon aus), ist Dir bekannt? Falls nicht, dann google mit

hartz IV mehrbedarf ernährung

Weil der Regelsatz und diese Mehrbedarfe bei Hartz IV und Sozialhilfe identisch sind, findet man besser Infos dazu, wenn man mit "hartz IV sucht.

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Noch ein Hinweis, der für Euch wichtig sein kann, falls Ihr mal ins Ausland fahren wollt: Seit Mitte letzten Jahres dürfen auch Grundsicherungsbezieher nach SGB XII maximal 4 Wochen im Ausland sein (könnte ja sein, dass Ihr z.B. mal eingeladen werdet). Wenn dies Dein Thema sein kann, google mit

41a sgb 12

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cyracus  26.03.2018, 17:32

Fast vergessen:

Unterschied Sozialhilfe und Wohngeld: Sozialhilfe wird automatisch verlängert, Wohngeld muss vor Ablauf der Zeit neu beantragt werden (VOR Ablauf der Zeit, damit keine Finanzierungslücke entsteht).

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Sozialpatriot  09.06.2020, 00:39

Man kann ja das mit dem Schonvermögen verrechnen. Bsp.: alte Karre, Wert 1500€, Schonvermögen in Geld 10 000 (Ehepaar), bleiben noch 8500€ Schonvermögen.

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cyracus  09.06.2020, 01:14
@Sozialpatriot

Alte Karren sind allgemein reparaturanfälliger. Hinzu kommen all die Nebenkosten wie Versicherung, TÜV, neue Reifen ... Vom geringen Regelsatz ist das nicht zu wuppen, dazu muss das Vermögen ständig angeknabbert werden, das stetig "schlanker" wird.

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Sozialpatriot  09.06.2020, 01:40
@cyracus

In dem Fall geht es ja um die Erwerbstätigkeit der Frau. Ihr stünde ja ein Einkommensfreibetrag zu, denke ich.

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cyracus  09.06.2020, 07:39
@Sozialpatriot

Stimmt. Die ersten 100 Euro sind frei, von 101 - 1.000 Euro 20%, von dem darüber bis 1.200 Euro 10%.

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