Grundbuch mehrere Personen
Hallo,
es wollen 3 Personen in's Grundbuch (Grundstück mit einem Haus drauf) eingetragen werden: mein Mann und ich (verheiratet) und der Bruder von meinen Mann. Frage: haben wir alle drei gleiche Rechte oder anteilig? Also z.B. mein Mann und ich zu 70% Stimmenrecht und der Bruder zu 30%? Was für Rechte und Pfllichten hat man/nn eigentlich wenn man/nn im Grundbuch steht? Welche Rechte hat der Bruder dann? Aus dem Haus soll ein Hotel werden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
1 Antwort
Wenn ein Hotel daraus werden soll, wird es vermutlich am sinnvollsten sein, alle drei Personen ins Grundbuch einzutragen als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR), damit wären die Eigentümer im Grundbuch, die Verteilungsverhältnisse können dann im GbR - Vertrag separat geregelt werden. ( Sogenannte Grundstücks - GbR sind etwas völlig Normales )