Bruder muss aus dem Grundbuch

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Vermutlich sieht es wie folgt aus: Dein Mann ist zusammen mit seinem Bruder zu einem bestimmten Bruchteil Miteigentümer des Hausgrundstücks. Für den Kredit haftet das gesamte Grundstück; Bruchteile sind üblicherweise von der Beleihung ausgeschlossen, weil die Verwertung oft chancenlos, zumindest aber nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Der Bruder ist zusammen mit deinem Mann gesamtschuldnerisch zahlungsverpflichtet, sowohl dinglich als auch persönlich. Der Bruder ist zahlungsunwillig, folglich hält sich die Bank an deinen Mann. Andernfalls würde sie über kurz oder lang wegen der Leistungsrückstände Zwangsmaßnahmen einleiten. Ein Eigentumsänderung ist möglich entweder über den Verkauf des Anteils (seid ihr in der Lage den Anteil des Bruders/Schwagers käuflich zu erwerben?) oder über eine für alle Seiten unerfreuliche Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Bei einer Zwangsversteigerung könnt ihr dann den hälftigen Miteigentumsanteil ersteigern. Die Sache gehört im erfreulichen Fall des Verkaufs in die Hände eines Notars, im unerfreulichen Zwangsfalle in die Hände eines Fachanwalts.