Gewerbeanmeldung. Nächster Schritt?

1 Antwort

Exakt das musst Du - aber nicht manuell (worunter ich jetzt mal "in Papierform" verstehe) sondern digital (§ 138 Abs. 1 b AO). Strenggenommen innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit, mir sind aber keine Sanktionen bei Fristüberschreitung bekannt.

Sowas wie einen besonderen Gewerbeschein gibt es nicht, das ist der GewA1.

ptsd50 
Fragesteller
 19.05.2023, 19:52

Alles klar, dann setzt ich mich mal ran ^^. Vielen Dank

0