Gewerbe anmelden. Obwohl ich im offenen Vollzug bin?
Hallo,
ich möchte eine Bar übernehmen von einem Freund als Nebengewerbe.
Problem ist, dass ich zurzeit im offenen Vollzug bin und eine 6 jährige Haftstrafe absitze
Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde wird es Probleme geben ?
3 Antworten
Du kannst als Häftling keine Bar übernehmen, weil du nicht die Voraussetzungen für die Konzession erfüllst. Du wirst mit deinem Führungszeugnis auch nie eine Bar-Konzession erhalten. Also träum weiter.
du bist nach dem Gaststättenrecht nicht zuverlässig, deshalb wird dir ein Antrag versagt werden
Du wirst gar keine Alkohol Ausschank Lizenz erhalten , da Du vorbestraft bist.
Oder verkaufst Du Milchshake?
Kannst Du vergessen den Plan