kriegt mein Arbeitgeber raus, wenn ich Gewerbe anmelde???

2 Antworten

Das Problem ist wohl nicht ob er das rauskriegt sondern die Folgen, wenn er es raus kriegt. Neben Arbeitsplatzverlust wirst du dich wohl auch vor einer Klage nicht retten können. Ich würde die Erlaubnis einholen. Im AV wurde ein Gewerbe ausgeschlossen, bei dem es um den Verkauf geht und das tust du gerade mit deinem Nebenerwerb.

Du bist nur eine Teilzeit-Arbeitskraft und daher sind solche Zusätze im Arbeitsvertrag nur unter bestimmten Bedingungen rechtswirksam. Solange die Artikel die Du verkaufen willst nicht zum Sortiment Deines Arbeitgebers gehören, egal ob neuwertig oder gebraucht, solange hat er rechtlich keine Handhabe Dir ein eigenes Gewerbe zu untersagen. Will er dies, dann müßte er Dir schon eine Abfindung monatlich zahlen.