Freiberufler als Minderjähriger?
Hallo, ich bin minderjährig und würde gerne als Werbetexter Geld verdienen. Als ich im Internet recherchierte fand ich heraus dass diese Aktivität als Freiberuflich durchgeht, sprich, ich brauche kein Gewerbe. Muss ich dann trotzdem vor das Familiengericht usw.? Denn ich bin ja nicht vollständig Geschäftsfähig und möchte selbstständig werden. Und wie läuft das dann mit Steuern usw. ab?
2 Antworten
Es ist in der Tat ein Grenzfall.
Du brauchst keine Genehmigung für eine Gewerbeanmeldung, stimmt.
Aber um einen Auftrag anzunehmen, brauchst Du die Zustimmung Deiner Eltern, denn Du musst ja Verpflichtungen gegenüber den Auftraggebern eingehen, Honorarvereinbarungen treffen.
Auch die Bank wird die Nutzung des Taschengeldkontos als Geschäftskonto nihct akzeptieren.
Also zumindest Deine Eltern müssen mitspielen.
Aber ich muss mich ja trotzdem beim Finanzamt anmelden. Würden sie das annehmen wenn ich minderjährig bin?Und @Kttk85 meint ich würde auch wenn ich Freiberufler bin eine Genehmigung des Familiengerichts benötige. Ich bin ein wenig verwirrt.
Du wärst nicht der Einzige Minderjährige, der in Deutschland Steuern zahlt. Nur die Eltern müssen bei Dir zustimmen, Du kannst es mir glauben, ich bin Steuerberater und Jurist.
Ob gewerblich oder Freiberuflich stellt keinen Unterschied dar. Für beides brauchst du die Genehmigung des Familiengerichtes.
Danke! Also benötige ich keine Genehmigung vom Familiengericht solange meine Eltern mitspielen? Und wie läuft das dann mit Steuern ab? WIrd das von meinen Eltern abgerechnet wenn ich noch nicht geschäftsfähig bin?