Geringfügig beschäftigt und noch mal Teilzeit?

2 Antworten

ist das möglich, rechnet sich das?

Möglich ist es .... "rechnen" tut es sich nicht, da beide "Minijobs" dann sozialversicherungs - und steuerpflichtig würden.

Das geht schon.

Der Gesamtverdienst aus beiden Jobs wird dann lohnsteuer- und sv-pflichtig. Beide Arbeitgeber müssten anteilig SV-Beiträge abführen, du wärest also pflichtversichert und nicht mehr familienversichert. Für einen Job wird mit LStkl. 5 abgerechnet, der andere mit LStkl. 6. Beide Arbeitgeber müssen immer wissen, was beim jeweils anderen verdient wird.

melilaula 
Fragesteller
 17.04.2020, 22:26

und mein Minijob ist dann komplett hinfällig? dann wird sich das nicht lohnen weil wahrscheinlich nicht viel mehr übrig bleibt, leider

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Wassonst  17.04.2020, 23:11
@melilaula

Ja, da es keine sv-pflichtige Hauptbeschäftigung gibt.

Den bisherigen Job auf eine sv-pflichtige Beschäftigung aufstocken, wäre das eine Option? Dann wäre der zusätzliche Job als abgabenfreier Minijob möglich.

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