Gerichtsurteile anwendbar in allen Bundesländern?

3 Antworten

Die Idee ist nicht umsetzbar weil es verbindliche gesetzliche Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts gibt.

Eine bei einem örtlich nicht zuständigen Gericht erhobene Klage ist unzulässig und wird abgewiesen sofern der Kläger nicht Verweisung an das örtlich zuständige Gericht beantragt.

Nicht unbedingt. Bei Einzelfallentscheidungen kann jeder Richter anders urteilen. Solche Urteile sind nicht für andere Verfahren bindend, das hat auch nichts mit der Länder-Situation zu tun. Nur Grundsatzentscheidungen von oberen oder obersten Gerichten sind bindend für alle ähnlich gelagerten Fälle.

Sicher kann man sich auf ein Gericht Urteil in einem anderen Bundesland berufen. Allerdings braucht nur ein anderer Sachverhalt unterschiedliche Begründung zu Beurteilung führen.

Ein Spruch sagt bei Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.