Freund wurde angestochen?

1 Antwort

oder ist das das endgültige Urteil?

Nein, es ist kein Urteil, sondern ein Beschluss.

weil der Täter erst 13 ist.

Damit ist der Täter nicht strafmündig und die Einstellung des Verfahrens zwingend.

Mein Freund hat keine Anzeige oder so gemacht und das ist alles von der Polizei aus gegangen.

Die Polizei musste erstmal tätig werden, weil gefährliche Körperverletzung ist und damit ein Offizialdelikt.

Muss mein Freund da irgendwas machen, damit der Täter zur Rechenschaft gezogen wird

Er kann machen was er will, strafrechtlich ist die Sache beendet.

Er könnte aber zivilrechtlich etwas machen. Ein 13jähriger ist einsichtsfähig, dass ein Messerangriff eine Verletzung hervorruft. Damit könnte er gem. § 823 + § 828 BGB einen Schadenersatz geltend machen und da kann er zwar nicht sofort auf Geld hoffen, weil ein 13jähriger nichts hat, aber der wird ja mal älter udn wird eventuell arbeiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.