Kann der Rentenanspruch auch verloren gehen?

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Das geht zum Glück gar nicht. Das wäre Enteignung.

Rentenansprüche sind auch einklagbar, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Aber wenn es ein privater Rentenfonds ist, besteht immer das Risiko des Totalverlustes, im Gegensatz zu einem öffentlichen Rententopf, der durch die Sozialgesetzgebung gesichert ist.

Ich gehe einfach mal von der gesetzlichen RV aus.Der Anspruch besteht, weil gesetzlich abgesichert.Ob aber am Ende das Verhältnis Einzahlung zu Auszahlung noch gesetzeskonform ist, wage ich zu bezweifeln.

Rentenfonds ist nicht das gleiche wie Rentenversicherung. Bei der gesetzlichen Rente mußt Du nur 5 Jahre gezahlt haben, dann hast Du einen Anspruch auf Altersrente, der Anspruch geht nicht verloren, bei Tod bekommt evtl. die Witwe/der Witwer oder die Waise etwas davon.

Durch die Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung bauen Arbeitnehmer auf Ihrem persönliches Rentenkonto sogenannte "unverfallbare Rentenanwartschaften" auf.