Geldmissbrauch aufgefallen?

3 Antworten

Als erstes würde ich, wenn es so ist, wie Du behauptest, bei der Polizei eine Anzeige gegen unbekannt aufgeben.

Und als nachweisbarer Erbe (Testament oder Erbschein) bekommst Du selbstverständlich Einblick ins Konto.

Enkelin hat in der Zeit wo der Opa im Pflegeheim ist Geld vom Konto gestohlen. 

Erstmal sagen wir mal, sie hat es vom Konto genommen, ob es, wenn überhaupt, eine Unterschlagung, oder Veruntreuung ist, ist noch festzustellen.

Sie hatte wohl Kontovollmacht, um dem Opa Wege abzunehmen.

Sie ist im Besitz des Erbes und muss den/dem anderen Erben Auskunft erteilen § 2314 BGB.

Das würde ich fordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Stefan296 
Fragesteller
 31.05.2021, 18:24

Wenn es dem Enkel seltsam vorkommt, kann er beim Notar verlangen das die Enkelin alle Kontoauszüge vorlegt?

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wfwbinder  31.05.2021, 18:27
@Stefan296

Und warum soll er einen Notar bemühen, um die Kontoauszüge durch die Enkelin vorlegen zu lassen?

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Stefan296 
Fragesteller
 31.05.2021, 21:21
@wfwbinder

Hatte es mal im Internet gelesen das dieses möglich ist. Wo sollte man es sonst klären?

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wfwbinder  31.05.2021, 22:42
@Stefan296

Ein Notar ist eine Amtsperson, die greift da nicht ein. Man macht es allein, oder mit anwalt.

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Wer bist Du? Enkelin? Enkel?

Sollen Enkelin und Enkel je 50% des Barvermögens erben oder sollen Enkelin und Enkel Erbe zu je 50% sein?

Stefan296 
Fragesteller
 03.06.2021, 18:21

Erbe zu 50 Prozent

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