mein Sohn hat gestohlenes Geld ausgegeben das sein Freund seiner Oma vom Zahngeld gestohlen hatte.

3 Antworten

Ich selbst habe eine Haftplichtversichrung für meinen sohn abgeschlossen.

... na sowas aber auch und nun haben wir alle heftig gelacht, über die Oma, den Enkel der Oma, den Freund vom Enkel der Oma und nochmehr über die Mutter vom Freund vom Enkel der Oma.

Für wie behämmert hältst Du uns hier eigentlich?

Aber naja, das sollte man eigentlich bei der Schreiberei schon sehen.

Welches Verhältnis hat denn Dein Sohn zu Geld? 3000,-€ ist ja keine Summe die dem Taschengeld entspricht. Wie alt ist er denn? Die Oma muss sich natürlich erst einmal an ihren Enkel halten, denn der hat doch den Diebstahl begangen und das Geld Deinem Sohn gegeben. Deine Haftpflichtversicherung wird sich wahrscheinlich an der Schadensregulierung nicht beteiligen. Ich würde mal die 8 Verbraucher zusammenrufen und denen klar machen, dass sie jetzt an ihre sparbüchse müssen um die Ausgaben der Kirmes zurückzuzahlen.

Zunächst mal ist doch die Frage nach dem Alter der beteiligten "Kinder" zu stellen. Daran und an der ggf. fehlenden Strafmündigkeit bzw. Volljährigkeit hängt die gesamte Beurteilung des Falls.

Wenn ein 30-jähriges "Kind" von seinem Freund 3.000 EUR einfach so bekommt, dann sagt der gesunde Menschenverstand, daß hier etwas faul ist.

Wenn ein 12-jähriges Kind von seinem 14-jährigen Freund diesen Betrag bekommt, dann denken sie sich wenig dabei.

Abgesehen davon glaube ich nicht an das "unwissentliche" Ausgeben von Geld in dieser Höhe, denn irgendwo müssen bei irgendwem die Alarmglocken läuten. Welche volljährigen Personen waren denn auf der Kirmes mit den Kindern? Oder sind die alle volljährig?

Also: wer ist wie alt?