Geld zurück?

3 Antworten

Logischerweise von dem Konto, auf das sie die Nebenkostenvorauszahlung auch geleistet hat.

Maddi2758 
Fragesteller
 24.06.2023, 21:01

Ja der Meinung war ich eben auch, nur sie nicht. Aber dann geh ich nochmal auf sie zu und erkläre es ihr so, vielen Dank

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orgel  24.06.2023, 22:03
@Maddi2758

Wie begründet sie denn ihre Meinung? Wenn du zB von dem Konto regelmäßig Geld auf dein Konto umgebucht haben solltest, wäre es verständlich, dass sie meint, Du müsstest es ihr zurückzahlen. Wenn die Nebenkostenvorauszahlungen aber auf dem Konto geblieben sind, dann ist auch von da zu erstatten.

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Vom Gemeinschaftskonto für Nebenkosten

Maddi2758 
Fragesteller
 24.06.2023, 20:40

Also kann sie sich das Geld was sie als „Guthaben“ von der jahresabrechnung hat von dort holen? Grüße

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classica  24.06.2023, 20:48
@Maddi2758

Wohin wurde denn das Guthaben der Jahresabrechnung überwiesen ?

Und von welchem Konto werden die Abschläge gezahlt an die Anbieter für Strom Wasser Müll Hausflur etc ?

Mein Rat

tretet Haus und Grund bei, die kümmern sich um genau diese Dinge

Die Gebühren könnt ihr von der Steuer absetzen

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Vom Nebenkostenkonto natürlich. Danach sollte es auf Null, bzw. auf Gleichstand sein. Die Vorauszahlungen sollten bei Deiner Schwester gesenkt und bei Deinen Mietern erhöht werden.

Maddi2758 
Fragesteller
 26.06.2023, 16:16

Jetzt wird es verwirrend. Also, es gibt ein Gemeinschaftskonto wo sie einen kleinen Betrag einzahlt und ich auch.
meine Miete läuft über ein separates Konto ( Baudarlehen werden da gedeckt ). Wenn ich also dann eine Abrechnung schreibe, müssen bisher meine Mieter meistens eine kleine Summe nachzahlen und meine Schwester hat ein Guthaben. Meine Mieter zahlen ganz normal die Nachzahlung auf das laufende Konto. Aber was passiert mit dem Guthaben meiner Schwester? Wir zahlen ja trotzdem weiterhin beide ( Beispiel 150€) im Monat auf das gemeinschaftskonto.

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betroffen  26.06.2023, 16:30
@Maddi2758

Derjenige der Betriebskosten und Nebenkosten tragen muss, also 1xDeine Mieter und 1xDeine Schwester wir jährlich abgerechnet. -Und entweder werden diese Kosten spitz abgerechnet oder alle Parteien auf einen Gleichstand gebracht. Das ist nicht schwer. Scheinbar kommst Du durcheinander weil die Mieter erst eine unspezielle Summe an Dich zahlen und Du eine früher festgelegte Summe immernoch gleichzeitig mit Deiner Schwester irgendwo einzahlst. Bring erstmal Ordnung rein: Trenne die Miete, die Du erhältst von den Neben- und Betriebskosten...

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