geerbtes Elternhaus weiter unterhalten statt verkaufen?

5 Antworten

So viel Text, aber schwer zu verstehen.

Vormundschaft heißt seit ca. 1995 Betreuung. Ihr seid beide Betreuer der Mutter?

Das Haus wurde vor Jahren dem Bruder übertragen, vermutlich mit Wohnrecht für die Eltern, und deshalb sprichst Du vom “Haus der Mutter“?

Das ist ein wichtiger Unterschied. Für das Haus der Mutter könnte man natürlich Unterhaltungskosten aus ihrem Vermögen entnehmen. Aber scheint ja nicht so zu sein.

Ob nun als Bevollmächtiger oder als Betreuer, das Einkommen/Vermögen der Mutter hat nur in ihrem Interesse und nachvollziehbar verwaltet zu werden und nicht für eigene Zwecke verwendet zu werden.

Wenn das Haus dem Bruder gehört und ein eventuelles Wohnrecht der Mutter durch die Heimaufnahme erloschen ist, dann sind sämtliche Kosten des Hauses natürlich vom Bruder zu tragen und nicht aus dem Einkommen/Vermögen der Mutter.

Auch wenn Ihr beide voll verfügungsberechtigt seid, wäre eine Verwendung der Gelder der Mutter zum Vorteil des Bruders unzulässig. Das wäre auch ein Grund, ihn aus der Betreuung zu entlassen.

Gaenseliesel  18.05.2018, 21:33

sehe ich ganz ähnlich ! DH !

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Hallo,

gibt es denn keine testamentarische Verfügung, wie nach dem Tod des ersten Elternteils verfahren werden soll ?

Eure Mutter wird lediglich in einem Pflegeheim betreut, sie ist dem Tode vielleicht nah aber solange sie lebt, darf sich niemand ihres Erbteil bedienen ! Der Mutter steht die Hälfte vom Nachlass zu, erst den Rest teilen sich die leiblichen Kinder je zur Hälfte.

Rein gefühlsmäßig.......dein Bruder ist sozusagen in Begriff, neben dem Erbteil deiner Mutter, auch dein Erbanteil in die Wertverbesserung seines Hauses zu stecken.

hmm...... seine unmoralische Familie kann man sich zwar nicht aussuchen aber man kann ihnen Grenzen setzen !

Ich würde dir ebenfalls zu einem Rechtspfleger oder einem Rechtsanwalt (Erbrecht) raten, selbst auf die Gefahr hin, dass der Familienfriede dadurch gestört wird !

hildefeuer  19.05.2018, 13:40

"hat dafür das Haus meiner Eltern im Vorwege vermacht bekommen"

ist also übertragen worden. Erbrecht spiel hier gar keine Rolle. Die Person lebt ja noch.

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Wenn ich es richtig versteh sind die einzigen wichtigen Informationen:

  1. Ihr habt die gemeinsame Vermögenspflegschaft für die Mutter
  2. Der Bruder will Ausgaben allein bestimmen.

aus meiner Sicht nein.

hildefeuer  19.05.2018, 11:32

Muss über Verwendung von Vermögen bei beteuten nicht das Vormundschaftsgericht entscheiden?

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wfwbinder  19.05.2018, 12:26
@hildefeuer

Wer die Vermögenpflegschaft hat, muss dort jährlich einen Bericht vorlegen.

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Beide Geschwister sind Betreuer für die Mutter gemeinsam.

Als Betreuer müstet Ihr doch wissen, das die Verwendung von Vermögen der Betreuten Person dem Vormundschaftsgericht Nachweise erbracht werden müssen.

Geldanlagen z. B. müssen mündelsicher sein und genehmigt werden.

Das Geld einer Betreuten Person für eine Modernisierung eines Hause zu verwenden, das ihr nicht gehört ist Veruntreuung von Vermögen. Da ermittelt später der Staatsanwalt, wenn er davon erfährt. Ganz klar das Vermögen darf nicht verschenkt werden, sondern nur für die Betreute verwendet werden.

Hi !

Also ich denke auch das er das nicht so ohne weiteres darf. Frag mal einen Fachanwalt für Erbrecht.

correct  18.05.2018, 21:31

Der Rechtspfleger beim Amtsgericht kostet nichts.

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Rechtlich  18.05.2018, 22:43

Correct ! Wieso antwortest Du mir und nicht dem Fragesteller?

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correct  19.05.2018, 16:03
@Rechtlich

Ich habe Dir nicht geantwortet - ich habe das mit dem unnötigen Fachanwalt kommentiert.

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Rechtlich  19.05.2018, 16:05
@correct

Wenn der Fragesteller sich nicht auskennt und fragt sonst würde er ja nicht fragen,ist das ein Tip und nicht unnötig.

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correct  19.05.2018, 16:08
@Rechtlich

Das habe ich auch nicht gesagt (lesen ist von Vorteil).

Unnötig ist der Fachanwalt.

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