Gebäudeversicherung: Wegfall des Neubaunachlasses ein Sonderkündigungsgrund?
In meiner Gebäudeversicherung ist zum nächsten Jahr der bedingungsgemäße "Neubaunachlass" entfallen, die Versicherung wird dadurch also nun 10% teurer.
Unterm Strich bedeutet das einen höheren Beitrag bei gleicher Leistung. Kann ich nun wie bei einer normalen Beitragserhöhung mein Sonderkündigungsrecht ausüben?
1 Antwort
NEIN!
Denn das ist ein bei Vertragsabschluss bereits bekanntgegebener und von beiden Seiten abgezeichneter Wegfall eines Tarifnachlasses.
Der Beitrag erhöht sich zwar in der Summe, es handelt sich hier jedoch gerade nicht um eine Beitragserhöhung.
Vergleichbar mit Laufzeitverträgen bei Telefon-, und Handytarifen:
Beitrag in den ersten 6 Monaten 22 Euro/Monat und vom 7. bis zum 24. Monat 30 Euro/Monat.
Auch hier hast Du dann kein Sonderkündigungsrecht!!!