Gebäudeversicherung für ersteigertes, unbewohntes Haus.
Hallo,ich brauche Rat ! Ich habe ein Haus ersteigert, das offensichtlich unbewohnt ist. Eigentlich hatte ich die Meinung dass eine Gebäudeversicherung/Feuerversicherung Pflicht ist, was aber nicht mehr so ist. Der Versuch eine Gebäude-Versicherung abzuschließen funktioniert nicht, da unbewohnte Gebäude offenbar von keiner Versicherung versichert werden. Versicherungsschutz besteht vom Vorbesitzer nicht. Leider kann ich das Haus auch noch nicht betreten,da ich erst eine Zwangsräumung veranlassen muss und sich die ganze Angelegenheit dadurch verzögert. Ich hätte das Haus gerne versichert, denn ich weiß nicht, ob der bisherige Besitzer mir vielleicht ein "Ei" legt und Schaden verursacht. Hat jemand einen Tipp was ich machen kann ?
3 Antworten
Wenigstens eine Feuerversicherung zum Zeitwert müsste machbar sein - sprich mit deinem, fachlich versierten, Versicherungsmakler!
Selber brauchst du dich nicht auf die Suche machen; du wirst ausschließlich Ablehnungen von Versicherern sammeln.
Wenige in diesem Forum bringen dasnotwendige Verständnis dafür auf, dass eine Versicherungsgesellschaft ein Wirtschaftsbetrieb ist, der exakt auch so handelt! Du kannst ja nicht einmal die Antragsfragen nach Vorschäden und dem Bauzustand korrekt beantworten - wer sollte freiwillig so ein (versichertes) Risko eingehen?? Außer eben für FEUER; und da besteht deine Chance.
Ich werde mit meinem Versicherungsmakler sprechen, ob zumindest eine Feuerversicherung abgeschlossen werden kann. Danke für die Antwort.
Das eine Versicherung zurück schreckt, wenn ein Haus unbewohnt ist, ist ja klar. eine Versicherung würde ein unkalkulierbares Risiko eingehen.
Kennst Du den Vorbesitzer? Konntest Du mit ihm reden? Hast Du nachgesehen, ob er da wohnt?
Das mit der Zwangsräumung kann lange dauern.
Du solltest immer mal kontrollieren gehen. Falls Du nämlich entdeckst, dass dort eingebrochen wurde (Scheibe eingeschlagen, Fenster geöffnet), müßtest Du die Polizei benachrichtigen udn ggf. den Schließzylinder auswechseln, Damit nicht noch mehr passiert. Du mußt natürlich den Schlüssel an den Vorbesitzer geben, damit er ausräumen kann. Aber auch einen behalten, damit ein Handwerker die kaputte Scheibe auswechseln kann.
um so mehr sollten alle Register gezogen werden, weil zu befürchten ist, dass so ein Mensch u. U. sogar auf die Idee kommt das Haus anzuzünden.
Ich bin mir sicher, wenn es mein Haus wäre und einen Kontrollbesuch machen würde, wäre schon von der Straße zu sehen, das dort in einer der Nächte davor eingebrochen worden wäre.
Hallo, sehr schwierig. Am besten mal einen ortsansässigen, wenn möglich, öffentlichen Versicherer fragen (Öffentliche ..., Provinzial, usw.). Die können das Risiko meist am besten beurteilen. Und nicht vergessen, Sie haften als Eigentümer für alle Gefahren die von diesem Grundstück/Haus ausgehen. Deshalb prüfen ob das in Ihrer privathaftpflicht abgedeckt ist (wahrscheinlich nicht) und ggf. eine entsprechende haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschliessen (beim selben Versicherer ?!).
VG,
Das Grundstück ist durch meine bestehende Privat-Haftpflicht abgesichert, nur das darauf stehende unbewohnte Haus leider nicht. Mein Versicherungsmakler findet leider keinen der es versichern würde. Trotzdem Danke für die Antwort.
Er hat eine andere Postadresse und das Haus scheint unbewohnt (Fensterläden geschlossen). Da ich noch nicht im Grundbuch eingetragen bin, kann und darf ich das Grundstück/Haus noch nicht betreten. Mit dem Vorbesitzer ist leider nicht zu reden, ein eigenartiger Mensch, der wohl geistig noch im Deutschen Reich lebt und dem man wie er meint, unberechtigterweise sein Eigentum weggenommen hat(Steuerschulden) und er wegen "Verfahrensfehlern" Einspruch gegen die Versteigerung eingelegt hat, voraussichtlich ohne Erfolg. Trotz allem bin ich haftender Eigentümer !!! Leider ist das Grundstück 130 km entfernt und ich kann nicht täglich kontrollieren. Aber vielen Dank für die Antwort.