Gartennutzung nach Eigentümerwechsel?

5 Antworten

Selbst wenn Du das beweisen kannst, nützt Dir das vermutlich wenig!

Die Nutzung des Gartens ist NICHT Bestandteil des Mietvertrages, Du zahlst für diese Nutzung ja auch nichts!

"die alleinige unentgeldliche Nutzung eines zum Grundstück gehörenden Garten mündlich übertragen"

Man spricht in solchen Fällen von einer Leihe. Und einen Leihvertrag kann man unabhängig vom Mietvertrag der Wohnung jederzeit kündigen.

"Miete ist die vertragliche Verpflichtung des Eigentümers, den Gebrauch der Sache gegen Entgelt zu gewähren (§ 535 ff. BGB). Leihe berechtigt den Entleiher zum unentgeltlichen, vertragsgemäßen Gebrauch einer Sache (§ 598 ff. BGB)."

"Die Möglichkeiten der Gartennutzung des Mieters ergeben sich entweder direkt aus dem Mietvertrag, aus der Hausordnung oder aus einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. ... Im Zweifel liegt nämlich nur eine unentgeltliche Leihe vor, die vom Vermieter jederzeit beendet werden kann."

Der damalige Besitzer, sein Sohn und die damalige Verwaltung könnten die Absprache bezeugen.

Wenn sie dies täten, sollte das ausreichen.

Die Verwalterin sagte, sie würde nur eine schriftliche Vereinbarung von vor 15 Jahren akzeptieren.

Die derzeitige Verwalterin ist nicht das Gesetz ..... es reicht eine Bestätigung, das Dir seit Wohnungsübernahme der Garten kostenfrei zur Verfügung stand. Mal am Rande bemerkt : auch mündliche (Miet-)verträge haben vor dem Gesetzgeber Bestand. Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du bis dato den Garten auch gepflegt hast.

Nun hat mich die Verwaltung des neuen Besitzers dazu aufgefordert, die damalige Absprache schriftlich zu belegen, ansonsten würde mir die weitere Nutzung untersagt werden. Der damalige Besitzer, sein Sohn und die damalige Verwaltung könnten die Absprache bezeugen. Hätte ich da eine Chance?

Dann lass es dir von den ganzen Beteiligten schriftlich bestätigen. Wenn sie es bezeugen können, dann sollte einer schriftlichen Bestätigung doch eigentlich nichts im Wege stehen?

Ardooth 
Fragesteller
 19.01.2022, 23:29

Leider nicht. Die Verwalterin sagte, sie würde nur eine schriftliche Vereinbarung von vor 15 Jahren akzeptieren. Daher ja meine Unsicherheit ob es sich lohnt, notfalls gerichtlich dagegen anzugehen.

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Wenn Du kontakt zum damaligen Eigentümer hast, dann bitte den doch um eine schriftlich Bestätigung der Abmachung. Datum von damals drunter setzen. Fertig.

MMN gar nicht möglich.