nach eigentümerwechsel stadtwerke informieren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn sich die Vertragspartei, die den Vertrag mit den Stadtwerken geschlossen hat, nicht ändert, dann ist nichts zu melden.

Üblicherweise besteht ein Vertrag mit dem Mieter, also der Mutter. Und damit ist nichts zu melden.

Es bleibt alles beim alten.

Ich bin anderer Ansicht und rate, alle die es angeht, besonders die Ernergierversorger, die Sachversicherer und die Stadt-/Gemeindeverwaltung, vom Eigentumswechsel zu unterrichten und auch davon, dass Zahler weiterhin die Mutter bleibt. Stell dir vor, eine für den Eigentümer wichtige Information erhält die Mieterin und du erfährst hiervon zu spät oder überhaupt nicht. Wie argumentierst du, wenn z.B. der Beitrag zur Gebäudeversicherung - aus welchen Gründen auch immer - nicht bezahlt wird, der Vertrag daraufhin gekündigt wird und danach ein Schaden eintritt, für den du als Eigentümer haftest?

Sag bloß, ihr alle habt euch diese Textruine tatsächlich angetan!

Was will er denn wissen?

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