Garage einer Eigentumswohnung vermieten?

3 Antworten

Anscheinend wurde vor langer in einer Eigentümerversammlung beschlossen, dass die Garage nur von Bewohnern benutzt werden dürfen. Ist das zulässig? Kann ich das umgehen wenn ich als Eigentümer selber die Garage separat vermieten?

Auch dann wird die Garage nicht von einem Bewohner genutzt…

Du könntest ja versuchen, sie an einen der Bewohner zu vermieten.

Hamen 
Fragesteller
 25.07.2023, 23:29

Vielen Dank für deine Antwort! Die Bewohner haben leider keinen Bedarf.

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Besteht denn ein Sondernutzungsrecht an der Garage? In meinen Augen besteht dann eine große Chance dass der Beschluss unwirksam ist. Denn die WEG kann nicht über Sondereigentum verfügen. Um auf Nummer sicher zu gehen hilft eine Anfrage bei einem Fachanwalt.

Hamen 
Fragesteller
 25.07.2023, 23:32

Ja, so sehe ich das auch. Vielen Dank für deine Einschätzung. Es geht nicht um viel Geld und ich habe keinen Anwalt zur Hand aber das gibt mir schonmal Argumente für das Gespräch mit der WEG morgen. 👍

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Wenn kein Bewohner Bedarf an diese Garage hat, die Eigentümergemeinschaft auf den Beschluss besteht, dann frage die doch mal, ob die Eigentümergemeinschaft dir den Leerstand/den Mietausfall bezahlt.

Ich halte den Beschluss für nicht wirksam, aber würde ebenfalls beim Fachanwalt nachfragen!