Für Meisterschule kündigen wann?

2 Antworten

I.d.R. beträgt die übliche Kündigungsfrist ( § 622 BGB ) für Arbeitsnehmer 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsschluß, soweit vetraglich keine anderen Fristen als vereinbart gelten:

Da nur Du den Inhalt Deines Arbeitsvertrages und die darin vereinbarten Kündigungsfristen kennst, kann dies hier ohne weitere Informationen nicht beantwortet werden. Nur soviel:
AM 30.11. (einen 31.11 gibt es nicht) zu kündigen dürfte deutlich zu spät sein, denn es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Kündigungsfrist zu beachten sein. Je nachdem, wie lange diese vereinbart ist, bist Du bereits jetzt zu spät dran. Was Du meinst, ist vermutlich, ZUM 30.11. zu kündigen.

Ob Dein AG eine Kündigung ZUM 11. (zum 12. ist zu spät, wenn das bereits der erste Schultag ist) oder 15.12. zulässt, musst Du mit ihm direkt besprechen.