Brückentage = Urlaub nehmen müssen?

5 Antworten

Sie haben mich vielleicht nicht VERSTANDEN!Ich gebe für die Brückentage mein Urlaub ab und MUSS TROTZDEM AM SAMSTAG ES ABARBEITEN!!!

Wir arbeiten unsere 8 Std. ab - nicht mehr und nicht weniger.

Also hast Du keine Überstunden zum "Abarbeiten" an einem Brückentag und musst einen Tag Urlaub nehmen, wie alle anderen Angestellten auch.

Der Arbeitgeber muss den Urlaub genehmigen und hat dabei im betrieblichen Interesse einen ziemlichen Ermessenspielraum. Einen Rechtsanspruch auf Urlaub an einem Brückentag gibt es nicht. Urlaubstage fallen dadurch aber nicht weg.

Glaube auch, dass es so korrekt ist ... Manche Firmen haben auch festgesetzten Betriebsurlaub und dafür gehen dann Urlaubstage drauf usw

Diese Sachverhalte stellen ein dringendes betriebliche Erfordernis dar. Der Arbeitgeber kann Dir also diese (in diesem Jahr drei) Brückentage und (ebenfalls drei) Tage "zwischen den Jahren" aufdrücken.

Es bleiben 20 Urlaubstage übrig, gesetzlich müssen es lediglich 10 sein.