Minijob und Übungsleiterpauschale bei zwei verschiedenen Einrichtungen möglich?

1 Antwort

Hallo,

der Freibetrag liegt aktuell bei 2400 Euro jährlich.

http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

Einnahmen bis 2400 Euro jährlich als Übungsleiter gelten weder im Steuerrrecht noch in der Sozialversicherung als Einnahme.

Ob es ein oder zwei Arbeitgeber sind ist ohne Bedeutung.

Gruß

RHW