Freistellungsauftrag bei mehreren Banken?

6 Antworten

Weder noch.

Als Anleger (Person) hast Du einen Werbungskostenbetrag von max. 1.000 EUR, den Du von den Kapitalerträgen abziehen kannst. Zusammen veranlagte Ehepartner können zusammen bis zu 2.000 EUR in Anspruch nehmen. Das ist in §20 Abs. 9 EStG geregelt:

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag)

Es steht hier "maximal" und "bis zu", denn der Sparer-Pauschbetrag kann maximal bis zur Höhe der Kapitalerträge abgezogen werden.

Damit ist klar, dass dies auf Veranlagungsebene erfolgt und wenn die Steuerfreiheit der ersten 1.000 EUR genutzt werden soll, die Freistellungsaufträge bei allen Banken zusammen in Summe nicht mehr als 1.000 EUR in Anspruch genommen werden können.

Normalerweise würde man die 1.000 EUR auf die entsprechenden Banken aufteilen, Du kannst aber auch bei einer Bank 1.000 EUR und den anderen 0 EUR einrichten.

Zum Ende des Jahres werden von den Banken die Jahressteuerbescheinigungen erstellt. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält die Meldungen über in Anspruch genommene Freistellungsaufträge. Ist die Summe der in Anspruch genommenen Beträge für Dich als Einzelperson dann höher als 1.000 EUR, wird das Finanzamt Dich freundlich darauf hinweisen, dass das nicht geht - bzw. im Falle der Wiederholung können auch Straf- und Ordnungsgelder wegen Steuerhinterziehung drohen.

Das ersetzt nicht eine bankenübergreifende Verlustverrechnung. Hierzu solltest Du bis 15. November eines Jahres eine Verlustbescheinigung bei den betreffenden Banken beantragen. Diese bescheinigen dann zum Jahresende den Stand Deiner Verlusttöpfe und setzen diese auf Null. Die Bescheinigungen gehen in die Einkommensteuererklärung für dieses Jahr ein und erlauben die Verrechnung der Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen.

kann man dann für jede Bank den Freistellungsauftrag von 1000 einstellen und bis dahin jeweils steuerfrei Kapitalerträge erhalten

Eindeutig - den Sparerfreibetrag kannst Du logischerweise nur einmal nutzen .... die Banken melden dem Finanzamt die Höhe des gemeldeten / "beanspruchten" Freibetrages.

Werden Kapitalerträge immer mit 25% versteuert?

Kapitalerträge sind ab dem Jahr 2023 bis zu einem Freibetrag von 1.000 Euro pro Jahr (Verheiratete oder Verpartnerte: 2.000 Euro) steuerfrei. Haben Sie aus Kapitalerträgen mehr als den Freibetrag erwirtschaftet, müssen Sie diese in Deutschland mit 25 Prozent versteuern. ( Sparkasse )

_______________________________________________________________________________

https://www.rosepartner.de/steuerhinterziehung-kapitalertraege.html

Was passiert wenn ich Zinserträge nicht angebe?

Falsche Angaben zu Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen

Steuerbetrug mit nicht versteuerten Einkünften aus Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen ist angesichts der Möglichkeiten der Steuerbehörden zur Aufdeckung sowie der drastischen Strafen im Steuerstrafrecht ein nicht kalkulierbares Risiko.

Klasse Idee.

Eines ist in dem Fall sicher, ein Verfahren zumindest wegen Steuerverkürzung auf Zeit.

Da die Banken ja Deinen Freistellungsauftrag für bare Münze nehmen, werden Sie Dir bis 1.000,- Euro Erträgen nichts abziehen.

Damit wirst Du dann, mal angenommen 3 Banken und jweils 2.000,- Euro Erträge, bei der Einkommensteuererklärung auf 2.000,- Euro die Abgeltungssteuer nachzahlen.

ERGO Steuerverkürzung auf Zeit, denn Du hast mit den Freistellungsaufträgen die zeitgerechte Berechnung und Abführung der Steuerverhindert und das mit voller Absicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Ich wohne in der Schweiz. Wir haben keine Kapitalgewinnsteuer.

In der Schweiz muss man jedoch eine Vermögenssteuer bezahlen und die Schweiz ist kein EU Land und prüft für eine Aufenthaltsbewilligung, ob du dein Leben finanzieren kannst. Eine Aufenthaltsbewilligung erhalten Menschen mit einer Arbeitsstelle oder mit viel Vermögen.

Falls du sehr viel Kapitalgewinn erzielst, kannst du prüfen ob du in ein Land umziehen möchtest wo keine Kapitalgewinnsteuer abgeliefert werden muss. Falls du nur von Aktien Kauf und Verkauf lebst könnte sich das lohnen. Ich denke es gibt noch andere Länder ohne Kapitalgewinnsteuer.

Privatier59  29.03.2024, 17:55

Die Rechtslage in der Schweiz ist doch etwas komplizierter als dargestellt:

https://www.americanexpress.com/de-de/kampagnen/guide/wirtschaftswissen/kapitalertragssteuer-schweiz-14818

Kapitalerträge sind auch da steuerpflichtig.

Und was die Vermögensteuer betrifft kommt es ganz auf den Kanton an. Es gibt durchaus solche ohne Vermögensteuer.

Überhaupt ist es ein Märchen zu glauben, in der Schweiz könnte man als Deutscher immer Steuern sparen. Gerade die Vermögensteuer kann dazu führen, dass man sogar mehr an den Staat abgeben muss als in Deutschland.

Hinzu kommt ein Preisniveau das im Schnitt doppelt so teuer ist wie in Deutschland.

1
Schulstrasse  31.03.2024, 17:42
@Privatier59

Ich habe von Kapitalgewinn geschrieben, der steuerfrei ist. Selbstverständlich kommt die Dividende als Einkommen zum Einkommen und muss versteuert werden. Auch Mietzinse von vermieteten Immobilien ist Kapitalertrag, da kann man einen Pauschalabzug machen, bis das Gebäude 10-jährig ist 10 % ab 11-jährigem Gebäude 20 %. Den Rest des erhaltenen Mietzinses ist Kapitalertrag und muss versteuert werden. Wenn man eine Immobilie verkauft gibt es je nachdem wie lange man die Immobilie in Besitz hatte eine Grundstückgewinnsteuer, das ist eine separate Steuer, das sind zwischen 5 bis 25 %. Aber niemals so hoch wie die Deutsche Spekulationssteuer. Auf Aktien kannst du viel Kapitalgewinn haben, da gibt es wirklich keine Kapitalgewinnsteuer. Ich lebe schon 25 Jahre von Aktien Kauf und Verkauf und habe noch nie auf Kapitalgewinn Steuern bezahlen müssen. Die Vermögenssteuer ist von Kanton zu Kanton verschieden hoch, aber einen Kanton ohne Vermögenssteuer ist mir nicht bekannt. Kapitalgewinn und Kapitalertrag sind 2 verschiedene Dinge, bitte richtig lesen.

0
Privatier59  31.03.2024, 17:58
@Schulstrasse

Es gibt in Deutschland keine Spekulationsteuer. Das ist Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte.

Selbstgenutztes Wohneigentum fällt insofern ganz raus. Da gibt es diese Steuer nicht. Mietobjekt lassen sich nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen.

Der Unterschied zwischen Gewinn und Ertrag ist mir durchaus geläufig.

Anhand des Steuerrechners für St.Gallen/Kanton St.Gallen habe ich mir vor einigen Jahren einmal die Steuerbelastung in der Schweiz ausgerechnet und war entsetzt darüber, um wieviel höher die im Vergleich zu Deutschland war. Der Unterschied zwischen Kapitalgewinn und Kapitalertrag war da schon eingerechnet.

0
Schulstrasse  01.04.2024, 13:45
@Privatier59

Es geht mir auch so mit der Vermögenssteuer, die ich jährlich bezahlen muss. Weil ich in der Schweiz eine Wärmepumpe vom Nachbar hatte mit 48 Hz der Kompressor, das sind ganz tiefe Töne, diesen Schall kann man nicht isolieren, habe ich anstelle von immer wieder Ferienwohnungen zu Mieten zum Schlafen im März 2016 in Deutschalnd ein 4 Zimmer Haus gekauft an der Grenze. Nach 3,5 Jahren Gerichtsverfahren hat der Nachbar eine technisch bessere WP installiert im Nov. 2016. Nun kann ich das Haus in Deutschland nur als Ferienhaus vermieten, sonst kann ich ab April 2026 kein leeres Haus verkaufen. Deutschland spinnt mit Steuern einkassieren. Ich kann das Haus in D nicht benutzen sonst wäre mein Sohn vom weltweiten Vermögen erbschaftssteuerpflichtig auch wenn mein 1. Wohnsitz in der Schweiz ist. Anstelle der Erbschaftsteuern bezahlen wir Vermögenssteuern, für die gesparten Erbschaftssteuern kann ich 40 Jahre die Vermögenssteuern bezahlen. Zum Glück hatte ich damals einen Juristen gefunden, der für mich 3,5 Jahre über 4 Instanzen wegen der WP vom Nachbar gekämpft hat. Zum Glück haben die heutigen WPs nicht mehr so tieffrequenten Schall, der durchs ganze Haus brummt. Zimmer wechseln nützte nämlich nichts.

Seit Nov. 2016 kann ich problemlos in der Schweiz schlafen. Ihr könnt mir helfen, wie man einen guten Notar findet für den Hausverkauf in 2 Jahren. Das Haus steht in 79725 Laufenburg. Makler will ich keinen, Inserate hochladen kann ich.

0

Das kann man durchaus machen und vielleicht bleibt es bei der ersten Kenntnisnahme durchs Finanzamt nur bei einem Hinweis und einer Ermahnung zur Anpassung der FSA, doch es kann auch Vorsatz unterstellt werden und dies würde dann ein Verfahren und Strafen nach sich ziehen. Somit lohnt es sich nicht, denn das FA erfährt es auf jeden Fall und ein Verfahren gegen das FA würde ich auf keinen Fall riskieren wollen, nur um ein paar Steuern erst später zahlen zu müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium Betriebswirtschaft / Vermögensverwalter und -Berater