Freiberufler mit Wohnsitz im EU_Ausland. Wie stelle ich eine Rechnung ohne Steuernummer? Wie kann ich Umsatzsteuern in Deutschland bezahlen?

1 Antwort

 Hallo zusammen, Ich bin vor 10 Jahren nach Polen studieren ausgewandert und dort geblieben. 

Demnach ist Dein Wohnsitz in Polen.

 in Deutschland als Freiberufler auf Honorarbasis Online Vorträge zu halten.

Soll das heißen, dass Du in Polen vor Deinem PC sitzt und einen Vortrag hältst, den sich Leute in Deutschland ansehen?  Oder das Du ihn, von einem Deutschen Unternehmen bezahlst, im Internet hältst und die Leute sehen sich den an, wo sie gerade sind?

 Dem polnischen Recht nach brauche ich für diese Tätigkeiten brauche ich keine Gewerbe- oder Freiberuflichemeldung in Polen zu machen.

Mag in Polen so sein, aber würdest Du in Italien, Frankreich, GB usw. arbeiten und Vorträge halten, müsstest Du es zumindest dem Finanzamt melden. Warum es in Polen anders sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.

 Muss ich mich beim deutschen Finanzamt als Freiberufler melden?

Nur, wenn Du in Deutschland eine Betriebsstätte hast, eine feste Einrichtung, um Deiner Tätigkeit nachzugehen.

 Diese Tätigkeiten werden von der Umsatzsteuer befreit, dem Unternehmen für das ich es leisten werde nach.

Das die Tätigkeit befreit ist, halte ich für ein Gerücht. Aber wegen Deiner Tätigkeit als polnischer Unternehmer, für ein Unternehmen in Deutschland, berechnest Du keine Umsatzsteuer, weil die der Deutsche Unternehmer hier im reverse charge Verfahren selbst zahlt und dann als Vorsteuer abzieht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Hubertus245 
Fragesteller
 10.11.2017, 16:08

Ja genau, ich sitzt vor dem Computer und halte einen Vortrag, den sich Leute in Deutschland und nicht nur in Deutschland ansehen. Bezahlt wird das durch ein deutsches Unternehmen mit einem Honorarvertrag.

Ich habe keine Betriebsstätte, Einrichtung oder sonstiges in Deutschland.

Ich habe mich vielleicht falsch Ausgedrückt. Für solche Aufträge muss man in Polen kein Unternehmen gründen. Man kann dies als Privatperson am Ende des Jahres mit der Steuererklärung melden. Die Einkommenssteuern werden bei solchen Verträgen durch das Unternehmen im voraus bezahlt. Das Problem ist, dass man in Polen als "Freiberufler" kein Unternehmen ist, man bezahlt auch keine Umsatzsteuern. So hat man keine USt-IdNr. und man kann auch keine Rechnung mit ihr ausstellen.

Wenn ich das jetzt gut verstehe, muss ich die Umstatzsteuer nicht bezahlen, sondern das Deutsche Unternehmen. Wird das auch so sein obwohl ich keine USt-IdNr. habe?

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wfwbinder  10.11.2017, 16:22
@Hubertus245

Ich hoffe mal, dass der werte Kollege @EnnoWarMal sich dieser Frage annimmt, denn er spricht polnisch udn kennt sich vermutlich auch im polnischen Steuerrecht etwas, oder sogar gut aus.

Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass man eine selbständige Tätigkeit in Polen ausüben kann, ohne umsatzsteuerpflichtig zu sein. Und eine USt-ID, bzw. so wie das dort heißen mag, wird man auch bekommen können.

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EnnoWarMal  10.11.2017, 20:03
@wfwbinder

Wenn ich das richtig erkannt habe, geht es doch hier um das deutsche Recht, speziell Umsatzsteuerrecht. Wen interessiert denn da, was die Polen für Anforderungen stellen? Darauf muss man hier doch nicht eingehen.

Und das Umsatzsteuerrecht ist doch recht durchschaubar.

Wir sind hier im § 3a UStG, genau im Absatz 3 Nummer 2 (unterrichtende Tätigkeit).

Sinn des § 3a ist es zunächst, festzustellen, wo sich der Ort der Leistung befindet. Und da gibt es nur zwei Möglichkeiten: In PL oder in DE:

Ist der LE (Leistungsempfänger) eine Privatperson, so ist der Ort Polen und Deutschland geht das Ganze nichts an. Ist der LE ein Unternehmer, so ist der Ort DE und wir sind im 13b.

Und dann haben wir noch den Grenzfall: "auf elektronischem Wege erbrachte Leistungen", § 3a (5) Nr 3 UStG. Hier gilt:

Leistung an Privatperson --> DE (nur hier kann eine Pflicht zur steuerlichen Erfassung in DE entstehen und ich frage mich, wie der deutsche Fiskus das durchsetzen will)

Unternehmer --> DE

Da das ein Konflikt sein könnte, gucken wie und Abschnitt 3a.12 (2) UStAE an, dort steht geschrieben, was auf elektronischem Wege erbrachte Leistungen sind.

Um es kurz zu machen: Das hier gehört nicht dazu und wie sind wieder am Anfang, also im Absatz 3 Nummer 2. Also in keiner Konstellation eine deutsche Umsatzsteuer, in keiner Konstellation eine Registrierungspflicht in Deutschland.

Prüfung Ende.

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wfwbinder  10.11.2017, 20:06
@EnnoWarMal

Danke, dass Du es Dir angesehen hast.

 Wenn ich das richtig erkannt habe, geht es doch hier um das deutsche Recht, speziell Umsatzsteuerrecht. Wen interessiert denn da, was die Polen für Anforderungen stellen? 

Nur da es in "D" weder einen Wohnsitz, noch eine Betriebsstätte gibt, sehe ich nicht, wie wir hier landen.

Nach meiner Auffassung ist der Frager Unternehmer (umsatzsteuerlich) in Polen.

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Hubertus245 
Fragesteller
 13.11.2017, 16:00
@wfwbinder

Danke für Eure Antworten.

Es handelt sich bei mir nur um das deutsche Recht. Ich bin kein Unternehmer in Polen und bin auch nicht umsatzsteuerlich. Freiberufler, dem polnischen Recht nach, werden anders betrachtet. Entweder als Privatperson oder Gewerbe. Es ist möglich als Privatperson einen Werk- oder Honorarvertrag abzuschließen. Als Privatperson werden die Steuern von Leistungsempfänger gezahlt. Es ist ein bisschen ähnlich wie bei einem Arbeitsvertrag, aber die Sozialabgaben sind niedriger. Das gleiche ist bei Internationalen Verträgen, da kann man aber vereinbaren, dass der Leistender die Steuern und Sozialabgaben alleine zahlt (ähnlich wie bei Freiberuflern in D). Das einzige sind die Umsatzsteuern, da sie in Polen in Werkverträgen zwischen Privatperson und Unternehmen (Leistungsempfänger) wegfallen wusste ich nicht ob ich sie auch in D alleine bezahlen muss.

Die Umsatzsteuern fallen also aus? Wie sieht das jetzt mit der Rechnung aus? Da ich keine deutsche Steuernummer habe, kann ich sie ja auch nicht auf der Rechnung schreiben. Ich habe gelesen, dass sie pflicht ist. USt-ID fällt auch aus. Wie wird das jetzt vom Fiskus betrachtet?

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wfwbinder  13.11.2017, 18:43
@Hubertus245

Wegen Deiner Beharrlichkeit bezüglich der Einordnung der Einkünfte, die angeblich in Polen nicht steuerpflichtig sein solen, bin ich doch noch tiefer in die Materie eingestiegen udn kann Dir sagen, Du bist auf dem "Drewno sciezka" (Hozweg).

Deine Tätigkeit fällt entweder unter Art. 13 abs. 8 des EStG PL, oder unter Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit Art. 10 EStG PL.

http://frank-reissmann.de/download/steuern_polen.pdf

Damit sind wir dann aber wieder auch bei der Unternehmereigenschaft im Umsatzsteuerrecht.

In Deutschland könntest Du nur steuerpflichtig werden mit einem Wohnsitz hier, oder eben einer Betriebsstätte.

Wer Dir auch immer gesagt haben mag, dass Du in Polen nicht steuerpflichtig wärst, Du hast ihm entweder den Sachverhalt nicht richtig geschildert, oder der hat es falsch verstanden, oder letzte Möglichkeit, er hat keine Ahnung.

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Hubertus245 
Fragesteller
 14.11.2017, 14:10
@wfwbinder

Wir reden hier von zwei unterschiedlichen Steuern. Wir haben uns vielleicht falsch verstanden. Ich habe nie gesagt, dass ich nicht steuerpflichtig bin. Ich bin in PL nicht umsatzsteuerpflichtig, die Einkünfte fallen Unter Art. 13 Nr. 8 Buchst. A EStG-PL. In diesem Fall, wenn ich diese Leistungen in Polen leisten würde, würde ich keine Umsatzsteuer zahlen. Die Einkommensteuern werden im Voraus durch das Unternehmen, für das ich das leiste gezahlt (in meinem Namen) und von mir in der Jahressteuererklärung bis Ende April angegeben - egal. Es geht ja auch nicht um das polnische Recht.


Meine Frage bezog sich auf die Situation, dass in D diese Leistungen umsatzsteurpflichtig sind. Wenn ich ein Unternehmer wäre, wäre alles Klar - Rechnung mit USt-ID - 0% Umsatzst. Obwohl ich in PL mit diesen Leistungen nicht umsatzsteurpflichtig bin (da ich sie als Privatperson leiste (selbständige Arbeit), hätte ich sie als Unternehmer geleistet dann wären sie umsatzsteuerpflichtig), hat damit nichts zu tun, dass sie in D umsatzsteuerpflichtig sind.


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wfwbinder  14.11.2017, 19:39
@Hubertus245

Ich weiß schon, das Umsatzsteuer und Einkommensteuer differieren und es nicht zum gleichen Ergebnis führen muss.

Aber wenn die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit qualifiziert ist, dann ist diese Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuerrechts auch unternehmerisch. 

Nummer 4, Seite 17 des von mir oben zitierten Dokuments.

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