Kindergeld/ Steuererklärung und getrennt Lebende Ehepartner?

2 Antworten

Ich verstehe diesen Sachverhalt aufgrund des Themas mit dem
Kinderfreibetrag nicht so ganz,, besonders im Bezug darauf das sie zwar
noch verheiratet,aber getrennt lebend sind, oder ist das für die Angabe
in der Steuererklärung wurscht?

Die Tatsache, ob man (miteinander) verheiratet ist oder nicht, beeiflusst die Tatsache, dass die Kinder die Kinder sind, in keiner Weise. Jeder Elternteil hat Anspruch auf einen halben Kinderfreibetrag und auch auf das halbe Kindergeld. Das halbe Kindergeld wird beim unterhaltszahlenden Elternteil mit der Unterhaltszahlung verrechnet, deshalb kann der an dere das komplette Kindergeld bekommen.

Muss die Mutter eine Steuererklärung machen?(wegen
Kindergeld/Unterhalt)obwohl sie kein eigenes Einkommen hat, sprich keine
Arbeitnehmerin ist und keine sonstigen Einkünfte hat?

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten ist grundsätzlich erst einmal Privatsache.

Der empfangende Ehegatte kann aber zustimmen, dass der leistende Ehegatte einen Betrag von bis zu 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abzieht. Voraussetzung dafür ist, dass der empfangende Ehegatte diesen Unterhalt nach § 22 Nummer 1a EStG versteuert. Dann ist selbstverständlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben, das Finanzamt hat ja keine Kristallkugeln.

Also ich kenne das so, dass im Folgejahr der Trennung auch eine getrennte Steuerveranlagung erfolgen muss. Gleiches gilt dann für die Steuerklasse (3/5 ist nicht mehr möglich, wahrscheinlich Stkl. 1 für den Vater).

Den Unterhalt an die Frau kann der Mann von der Steuer absetzen, wenn die Frau den empfangenen Unterhalt versteuert und der Mann der Frau die von ihr zu zahlende Steuer erstattet. Wahrscheinlich spart der Mann mehr an Steuern als die Frau zu zahlen hat, daher rechnet sich so etwas. Da gibt es soviel ich weiß ein eigenes Formular für. Die Frau kann das allerdings ablehnen.

Das hälftige Kindergeld steht dem Vater zu und dieses kann er bei der Unterhaltszahlung für das Kind einbehalten. In der Steuererklärung trägt er das halbe Kindergeld in die Anlage Kind ein. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob das Kindergeld oder (bei Besserverdienenden) der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Der Unterhalt an die Kinder ist selber nicht absetzbar.