Getrennte Veranlagung bei Elterngeldbezug?
Hallo,
vor kurzem habe ich gelesen, dass eine getrennte Veranlagung bei Verheirateten günstiger ist, wenn einer der beiden Ehepartner Lohnersatzleistungen bezogen hat. Mein Mann und ich sind seit Mai 2012 verheiratet und haben seitdem beide die Lohnsteuerklassen IV/IV. Im Juni begann dann schon mein Mutterschutz und seit Ende September beziehe ich Elterngeld, während mein Mann Vollzeit arbeitet.
Wie kann ich feststellen, welche Veranlagung die günstigere ist? Muss ich tatsächlich zu einem Steuerberater oder kann man in diesem Fall eine pauschale Aussage treffen? Kann es passieren, dass wir Steuern nachzahlen müssen, da das Elterngeld ja dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
Würde mich über Informationen freuen!
Danke!!
3 Antworten
Hier ein Link zu einem interessanten Artikel der Deine Frage eventuell beantwortet:
http://www.aspect-online.de/artikel/ehepaare-wann-sich-getrennte-veranlagung-bei-der-steuer-lohnt/
Das sollte jede gute Steuersoftware (WISO etc.) ausrechnen können. Alternativ sollte auch das kostenfreie Programm der Finanzverwaltung (ElsterForlmuar www.elster.de) ausreichend sein. Das hat zwar keinen Vergleichsrechner, aber man kann ja einmal das Häckchen bei Zusammenveranlagung und einmal bei getrennter Veranlagung setzen und dann die beiden Steuerberechnungen vergleichen.....
Hier gibt´s weitere Infos zum Thema. http://www.pnhr.de/veroeffentlichungen/newsletterarchiv/steuertipps/article/pflichtveranlagung-bei-bezug-von-elterngeld/