Betreuungsgeld- Anspruch auf Wohngeld?

1 Antwort

Soweit es realistisch erscheint, dass der KIndesvater wirtschaftlich in der Lage ist Dir ( ausreichend ) Betreuungsunterhalt zu zahlen, könntest Du Dich evtl. mit Kindesunterhalt / Kindergeld / Kinderzuschlag / Betreuungsunterhalt und Wohngeld "besser" stehen als bisher mit Bürgergeld.

Wirtschaftlich wird sich das aber vermutlich nicht rechnen - denn jetzt hast Du im Rahmen des Bürgergeldes auch noch nspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, Betreiung vom Rundfunkbeitrag und Anspruch auf Übernahme des Kosten aus Jahresabrechnung der Nebenkosten und auch auf Leistungen sus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II. ( aus Letzterem auch bei Bezug von Wohngeld )