Betreuungsgeld- Anspruch auf Wohngeld?
guten Abend. Und zwar bin ich seit Juni getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter (1) die bei mir lebt. Mein ex bezahlt Unterhalt für das Kind. Ich betreue das Kind und arbeite deshalb nicht und beziehe seit kurzem Bürgergeld. Heute bekam ich einen Brief vom Jobcenter, dass mir von meinem ex Freund Betreuungsunterhalt zusteht (plus kindesunterhalt für das Kind) das wird bald ausgerechnet. Meine Frage ist: wenn die Summe feststeht, falle ich dann aus dem leistungsbezug? Macht es Sinn dann vielleicht Wohngeld plus Kindergeldzuschlag zu beantragen? Falls mir das denn zusteht. Ich hätte dann keine weiteren Einnahmen außer den Unterhalt für mich und für das Kind. Vielleicht weiß ja hier einer Bescheid , danke und einen schönen Abend
1 Antwort
Soweit es realistisch erscheint, dass der KIndesvater wirtschaftlich in der Lage ist Dir ( ausreichend ) Betreuungsunterhalt zu zahlen, könntest Du Dich evtl. mit Kindesunterhalt / Kindergeld / Kinderzuschlag / Betreuungsunterhalt und Wohngeld "besser" stehen als bisher mit Bürgergeld.
Wirtschaftlich wird sich das aber vermutlich nicht rechnen - denn jetzt hast Du im Rahmen des Bürgergeldes auch noch nspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, Betreiung vom Rundfunkbeitrag und Anspruch auf Übernahme des Kosten aus Jahresabrechnung der Nebenkosten und auch auf Leistungen sus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach SGB II. ( aus Letzterem auch bei Bezug von Wohngeld )