Ferienwohnung Spanien, Erwerbsnebenkosten absetzbar?

3 Antworten

Solltest du da nicht besser einen spanischen Steuerberater fragen? Was denkst du, wieviele sich hier soweit mit spanischem Steuerrecht auskennen?

Wäre es in Deutschland, käme es auch beispielsweise darauf an, was mit dem Ferienhaus gemacht wird. Vermietet, selbst bewohnt..... Aber was die Spanier nun daraus steuerlich machen.... ick weeß et nich, wa.

Soweit Du keine spanischen Einkünfte hast, mache mal bitte einen Haken hinter diese Ausgaben.

Wenn Du die Wohnung vermietest, sind diese Ausgaben relevant.

Sonst ist es dem privaten Bereich zuzurechnen.

Nimm Dir ggf. einen spanischen Kollegen von @EnnoWarMal und mir. aber nicht den von @Mart66y.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoWarMal  12.08.2017, 10:43

Wenn Du die Wohnung vermietest, sind diese Ausgaben relevant.

In Spanien jedoch höchstens.

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wfwbinder  13.08.2017, 11:13
@Petz1900

Weil im DBA nicht ausdrücklich genannt ist, dass der Progressionsvorbehalt ausgeschlossen ist?

Ohne Vermietung in Spanien, wird es überhaupt nicht relevant. Er bei Vermietung ist über die Folgen nachzudenken.

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Petz1900  13.08.2017, 12:01
@wfwbinder

zu 1: eben nicht, Bei Spanien und der Schweiz gilt die Anrechnungsmethode bei V+V

zu 2: stimmt

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Ich weiß nicht, welches DBA die anderen Beantworter zur Hand haben.

In meinem DBA steht, dass die Vermietungseinkünfte in beiden Staaten steuerpflichtig sind, hier gilt die Anrechnungsmethode.

wfwbinder  13.08.2017, 11:13

Aber ohne Vermietung ist die Ausgabe auf keinen Fall relevant.

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