Finanzierung eines Grundstückes: Zinsen und Tilgung absetzbar?
kann man eigentlich die Kosten (Zinsen und Tilgung) für ein Grundstück, auf dem ein Haus gebaut werden soll zur Vermietung (jedoch erst in 1-2 Jahren), steuerlich geltend machen?
3 Antworten
Hast Du Erträge aus diesem Grundstück, die der Steuer unterworfen werden? Wahrscheinlich nicht, also wie willst Du dann die Zinsen abschreiben?
Hast Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtng von diesem Grundstück, dann ginge es und Du könntest Verlustvortrag machen.
Strukturiere die Kauf- und Kreditverträge so, dass die Belastung erst mit Beginn des Hausbaues beginnen, dann geht vieles.
ok, verstanden. Dann hängt alles an Einnahmen. Die habe ich nicht. Aber vielleicht finde ich eine Möglichkeit!
Danke!
Genau, du musst dem Finanzamt deine Pläne erläutern und kannst die Zinsen dann als vorweggenomme Werbungskosten geltend machen. Wenn du deine Pläne später nicht realisierst mußt du die ersparten Steuern zurückbezahlten. Dein Steuerbescheid erfolgt nämlich in diesem Fall nur unter Vorbehalt.
Die Tilgung ist nicht absetzbar, dafür aber die Abschreibung. Das ist der Kaufpreis mit allen Nebenkosten des Kaufes, verteilt auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bzw: Die Abschreibungsdauer ergibt sich aus der AfA-Tabelle des Finanzamtes.
Wenn schon feststeht das es eine Vermietungsgebäude wird sind die Zinsen als Werbungskosten absetzbar. Tilgung ist niemals absetzbar, man bezahlt nur Geld zurück das man vorher erhalten hat. Somit sind Tilgungen keine Kosten. Wenn Tilgungen abzugsfähig wären, hätten wir alle ganz viele Schulden.
Soweit ich weiß, reicht doch die Einnahmeerzielungsabsicht aus. Wenn du vor hast, dass Haus nach Fertigstellung, wenn es Bezugsfertig ist, zu vermieten, dann kannst du auch die Zinsen als Werbungskosten absetzen.