Falsche Lohnsteuerklasse 1 statt 5?

3 Antworten

Es ist ja Eure Steuer, warum sollte der Betrieb diese zahlen.

Es ist zu wenig Lohnteuer abgezogen worden und die müsst ihr nachzahlen.

Auch der Normale Abzug bei 3/5 kann zu einer Nachzahlung führen. nur 4/4 und 4/4 mit Faktor ist vor Nachzahlungen sicher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 19:23

Warum der Betrieb das zahlen soll weil die mich bei elstam abgemeldet haben und manuell steuerklasse 1 eingetragen haben also den Betrieb seine Schuld ist weil ich es den Finanzamt richtig gemeldet habe

0
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 19:33

Nur mal angenommen ich muss es zurückzahlen was in meinen Augen nicht rechtens ist behält der Betrieb dann rückwirkend Geld ein oder streicht er sogar ganz meinen Lohn auf was muss ich mich dann gefasst machen? LG

0
wfwbinder  16.11.2019, 20:23
@Olaro
  1. Wenn der Betrieb Dir mehr Lohnsteuer abgezogen hätte, so hättest Du weniger netto gehabt. Wenn Du nun den zu viel ausgezahlten Betrag nachzahlen musst, hast Du ebenso viel Geld, als wäre ir gleich mehr abgezogen worden. Die Einkommensteuer muss eben jeder für sich zahlen.
  2. Wieviel nachgezahlt werden muss, kann man nur errechnen, wenn man das Gehalt kennt.
3
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 20:45
@wfwbinder

Heißt das ich bekomme jetzt keinen Lohn mehr oder etwas davon abgezogen oder berechnet mir jetzt der Betrieb nur die Steuerklasse 5 neu und ich muss nichts an den Betrieb zurückzahlen

0
wfwbinder  16.11.2019, 22:09
@Olaro

Der Betrieb hat damit für 2017 und 2018 nichts zu tun. Die Einkommensteuer wird Euch im Einkommensteuerbescheid festgelegt und damit auch die Nachzahlung festgesetzt.

Ich vermute mal in 2019 werden die einfach die beiden letzten Monate nach Steuerklasse 5 abrechnen.

2
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 22:28
@wfwbinder

Ok ich dachte nur weil die im lohnbüro meinten die könnten es auf januar 2019 rückwirkend machen aber da wären die Abzüge von meinen Lohn zu hoch oder

0
wfwbinder  16.11.2019, 22:40
@Olaro

Nein, das wäre Quatsch. Ab jetzt mit 5 abrechnen.

Die Steuererklärungen machen und um Ratenzahlung bitten.

2
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 22:42
@wfwbinder

Ok danke für die schnellen und hilfreichen Antworten

1
wfwbinder  17.11.2019, 12:17
@Petz1900

Guter Einwand, aber nach 10 Monaten falschem Lohnsteuerabzug, greift hier vermutlich (wir haben ja leider keine Zahlen), Satz 2 des Absatzes.

0
behält der Betrieb dann rückwirkend Geld ein oder streicht er

Weder noch. Es gilt, was wfwbinder schrieb:

"Es ist zu wenig Lohnsteuer abgezogen worden und die müsst ihr nachzahlen."

Du kannst Deine Steuerschuld nicht dem Betrieb anlasten. Im Prinzip hättest Du durch diese Falschklassifizierung sogar noch einen Zinsgewinn machen können, aber wenn Du das Geld schon ausgegeben hast, wird's nun knapp.

Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 19:58

Also das heißt ich sollte die Lohnsteuer machen für das Jahr 2017 und 2018 oder was ist zu machen

0
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 20:08

Ja klar ist das Geld ausgegeben ist mir ja überwiesen worden was ist jetzt der nächste Schritt die steuern 2017 und 2018 machen oder was ist zu tun? Da wir es nicht wussten das wir bei steuerklasse 3 und 5 verpflichtet sind die Steuern zu machen haben wir sie auch nicht gemacht wurden auch nie vom Finanzamt angeschrieben.

0
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 20:12

wann und wie zahlt man die lohnsteuer dann nach ich kenn mich da nicht aus meldet sich das finanzamt bei mir oder was ist zu tun

0
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 20:15

Und was geschied mit meinen mann muss er bei steuerklasse 3 dann auch nachzahlen weil ich ja die 1er hatte oder Zahl ich alles zurück?

0
LittleArrow  16.11.2019, 20:36
@Olaro

Danke für Deine Fragen. Alle Deine Kommetare zusammengefasst beantworte ich wie folgt:

Ihr müsst beide für jedes Jahr extra eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben und zwar zur Zusammenveranlagung, nicht jeder getrennt eine Einzelveranlagung.

Da sowohl Einzel- als auch Zusammenveranlgung beim ersten Mal nicht ganz einfach ist, solltet Ihr besser einen Lohnsteuerhilfeverein in Eurem (Nachbar)Ort aufsuchen. Dieser Verein macht diese Erklärung, wenn es ausschließlich um Einkünfte aus unselbständiger Arbeit geht. Sobald z. B. eine selbständige Tätigkeit dazu kommt, darf der Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung nicht mehr bearbeiten.

4

Zu Deinen Kommentaren:

Zuerst solltet Ihr die bisher versäumten Steuererklärungen nachholen.

Daraufhin erhaltet Ihr Bescheide, in denen die Nachzahlungen gefordert werden.

In dem Bescheid für 2018 werdet Ihr außerdem zur Leistung von Steuervorauszahlungen aufgefordert.

Ihr könnt das natürich auch ignorieren und weiterhin das gesamte Einkommen ausgeben. Dann werden Euch irgendwann Schätzungen erreichen und die Aufforderung, die Erklärungen nachzuholen.

LittleArrow  16.11.2019, 20:37
Ihr könnt das natürich auch ignorieren und weiterhin das gesamte Einkommen ausgeben.

Auch wenn das als Scherz gemeint sein mag, ist es kein guter Rat.

1
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 20:48

Wir werden nächste Woche zu einen Steuerberater gehen

0
Andri123  16.11.2019, 21:08
@Olaro

Ein Lohnsteuerhilfeverein würde vermutlich etwas kostengünstiger sein.

3
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 21:24

Muss ich jetzt irgendwas an den Betrieb zurückzahlen wenn ja können die mir den kompletten Lohn streichen ich meine ich brauch doch auch noch was zum leben

0
Olaro 
Fragesteller
 16.11.2019, 21:28
@Olaro

Oder holt sich der Betrieb kein Geld zurück sondern nur das Finanzamt nach der Steuererklärung oder wie läuft das ab ich hab so angst kein Lohn mehr zu erhalten

0
correct  16.11.2019, 21:59
@Olaro

Zwischen unnützen Kommentaren wäre es von Vorteil, die Antworten zu lesen - so wie diese: Daraufhin erhaltet Ihr Bescheide, in denen die Nachzahlungen gefordert werden.

0