Falschaussage vor Gericht strafe?

2 Antworten

Die Falschaussage ist in § 153 StGB geregelt. Dort heißt es: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

"in den Augen des Richters hat meine Aussage nicht der Wahrheit entsprochen."

"und somit konnte ich mich nicht mehr richtig erinnern"

Sorry, dann sagt man gar nichts, außer das man sich nicht mehr erinnern kann!

Sagst Du dann dennoch was und das stimmt nicht, handelt es sich in der Tat um eine Falschaussage.

"Reden ist Silber, schweigen ist Gold" 😜😁😎

Tiiii  15.05.2023, 17:15

Als Zeuge ist Schweigen natürlich etwas schwer. Denn nur in Ausnahmen gestattet. Und ein nicht mehr erinnern gilt in paar Details vielleicht. Wer sich aber nach nem halbeb Jahr nicht erinnert, dass sein Kumpel einem den Arm gebrochen hat, ist unglaubwürdig.

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Alarm67  15.05.2023, 18:42
@Tiiii

Ich meine ja auch selbstverständlich nicht Schweigen, obwohl man was weißt, logisch!

Ich meine man schweigt, wenn man sich nicht mehr erinnern kann, dann sagt man das dem Richter.

Und PS:

Die Geschichte vom FS glaube ich eh nicht.

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