Falschaussage vor Gericht strafe?
Hallo, Unzwar war ich heute vor Gericht als Zeuge und in den Augen des Richters hat meine Aussage nicht der Wahrheit entsprochen. Der Vorfall ist schon 1,5 Jahre her und somit konnte ich mich nicht mehr richtig erinnern dies teilte ich dem Richter auch mit.
Am ende sagte er ich werde eine Anzeige wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht bekommen. Er meinte das wären mindestens 3 Monate…auf was für eine strafe kann ich mich einstellen? Ich bin 19 und momentan noch in der Ausbildung und ich habe keine Vorstrafen.
danke
2 Antworten
Die Falschaussage ist in § 153 StGB geregelt. Dort heißt es: Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
"in den Augen des Richters hat meine Aussage nicht der Wahrheit entsprochen."
"und somit konnte ich mich nicht mehr richtig erinnern"
Sorry, dann sagt man gar nichts, außer das man sich nicht mehr erinnern kann!
Sagst Du dann dennoch was und das stimmt nicht, handelt es sich in der Tat um eine Falschaussage.
"Reden ist Silber, schweigen ist Gold" 😜😁😎
Als Zeuge ist Schweigen natürlich etwas schwer. Denn nur in Ausnahmen gestattet. Und ein nicht mehr erinnern gilt in paar Details vielleicht. Wer sich aber nach nem halbeb Jahr nicht erinnert, dass sein Kumpel einem den Arm gebrochen hat, ist unglaubwürdig.