Fahrpreisnacherhebung?

4 Antworten

Einzige Möglichkeit Einspruch zu erheben, währe, wenn du den Fahrschein am Schalter unter vorlage der Bahncard bei einer echten Person erstanden hättest und sie dir den Fahrschein trotz abgelaufener Karte verkauft hätte.

Ansonsten liegt es in deiner Verantwortung, das der Fahrschein zur Bahncard passt.

Das Bussgeld isr rechtens, also zahl es.

Andri123  09.12.2022, 13:30

Wie mag das wohl sein, wenn man eine Woche vor Ablauf überweist, aber die neue Karte eine Woche nach Ablauf noch nicht hat? Den Fall habe ich gerade.

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berlina76  09.12.2022, 13:36
@Andri123

Ging doch grad irgendwie durch die Presse, das man dann die beweise für den Antrag und Kauf der neuen Karte bei sich führen soll, bzw gibt es wohl auch sowas wie ne vorläufige Karte.

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Andri123  09.12.2022, 13:42
@berlina76

Dann hat die Dame ja doch recht. Ich hab's nicht geglaubt. Danke.

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berlina76  09.12.2022, 13:58
@Andri123

Gute Frage nimmt den Link nicht, Im deutsche Bahn FAQgefunden

"Ich habe meine BahnCard noch nicht zugeschickt bekommen, aber möchte kurzfristig verreisen. Was kann ich tun?

In diesem Fall nutzen Sie ab dem 1. Geltungstag einfach die digitale BahnCard in der App DB Navigator. So haben Sie Ihre BahnCard immer auf Ihrem Smartphone dabei.

Dafür loggen Sie sich mit Ihrem bahn. de-Account in der App DB Navigator ein. Laden Sie dann Ihre digitale BahnCard im Bereich "BahnCard" hoch."

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Es geht nicht darum, dass Du ein Ticket hattest, das unter einer nicht erfüllten Voraussetzung gültig gewesen wäre, sondern zum Zeitpunkt der Kontrolle hattest Du keine gültigen Tickets. Dass hier nur ein kleiner Preisunterschied bestand, spielt dabei keine Rolle.

Wenn Du ein Schülerticket für 1,70 EUR löst und die Ermäßigungsgründe aber nicht greifen, so dass das reguläre Ticket für 3,50 EUR fällig wäre, dann ist das dennoch die Nutzung der Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket.

Ich sehe daher (vor allem nachdem der Kulanzweg ja anscheinend abgelehnt wurde) keine Möglichkeit, die Nachzahlung zu vermeiden. Was sollte die Grundlage dafür sein?

Da auf der Bahncard explizit draufsteht, wie lange diese gültig ist, ist 'ich wusste nicht, dass die Bahncard abgelaufen ist' wohl kaum ein valider Grund, dass kein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wird.

Gibt es eine Möglichkeit diese Nachzahlung zu vermeiden?

Nein - denn Deine Fahrkarte war durch unerlaubte Rabattierung nicht gültig. Somit wirst Du die 60 Euro bezahlen müssen.