Fahrkosten zur ambulanten Reha wegen Arbeitsunfall, wer bezahlt die Fahrtkosten?
Hallo an alle. Aufgrund eines Arbeitsunfalls war ich bereits bei einer ambulanten Reha, auch schon stationär. Jetzt geht's aktuell wieder weiter mit der ambulanten Reha, aber laut BG werden diese für den Fahrdienst nicht mehr übernommen, weil das die BG nicht mehr verantworten kann.
Gibt es so was? Ich bin nicht Gesundheit geschrieben, an dem Zustand hat sich nichts geändert. Nun soll ich sehen wie ich dort hin komme.
Gibt es hier rechtliche Grundlagen?An wen kann ich mich wenden?
Danke und liebe Grüße.
1 Antwort
wenn du wegen dem Arbeitsunfall zur ambulanten Reha fahren mußt, dann hat deine zuständige BG das zu zahlen, wenn du in der Lage bist selbst ein Fahrzeug zu führen dann kannst du die gefahrenen Km geltend machen, auch wenn die BG dafür zuständig ist muß man die Kosten so gering wie möglich halten.
wenn du nicht fahren kannst dann leg dagegen Wiederspruch ein, sprich mit dem Durchgangsarzt das er dir einen Taxischein ausstellt, oder setzt dich mit einem Anwalt in Verbindung.
Und wer entscheidet ob man selber fahren kann oder nicht? Wie gesagt hat sich ja an dem Zustand nichts geändert, woher nimmt die BG sich das Recht einen Fahrdienst zu streichen?