Berechnung des Verletztengeldes bei Arbeitsunfall mit Firmenwagennutzung bei 1% Regelung?

1 Antwort

Hallo,

die Firmenwagennutzung ist ein Teil des Arbeitsentgelts. Wenn der Firmenwagen im Monat vor dem Arbeitsunfall genutzt werden konnte, fließt  er in die Berechnung ein.

Wenn er in der Zeit nach der Entgeltfortzahlung auch genutzt werden kann, wird das errechnete Verletztengeld um den Wert der Firmenwagennutzung gekürzt.

Gruß

RHW