Wie ist das mit der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall?

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"Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall vom Arbeitgeber zu leisten. Die gesetzliche Unfallversicherung, durch die zwar die Haftung des Arbeitgebers wegen eines durch einen Arbeitsunfall herbeigeführten Personenschadens nach §§ 104 ff. SGB VII eingeschränkt ist, schränkt nicht die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung ein." Nach diesen sechs Wochen gibt es Krankengeld von der zuständigen Stelle ( z.B. Berufsgenossenschaft). http://www.umweltdatenbank.de/lexikon/arbeitsunfall.htm Gruß Z... .