Existenzgründungszuschuss und Minijob

1 Antwort

Das sind zwei völlig unterschiedliche Punkte.

  • Der Existenzgrüdungszuschuss wird nciht gekürzt, wenn man nebenher ncoh einer abhängigen Beschäftigung nachgeht.

  • Die steuerliche Frage hängt davon ab, ob man dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte aushändigt, oder nciht. Wenn es über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, gehört der Lohn (der ja dann auf der Steuerkarte bescheinigt wird) in die Steuererklärung.

Gibt man keine Lohnsteuerkarte ab, wird der Arbeitgeber die 400,- Euro mit 2 % pauschal versteuern udn damit ist der Fall erledigt. Er darf die 8,- Euro vom Nettolohn abziehen.