Rente & Betriebsrente: wirkt da ein 450-Euro-Job steuerschädlich?
Ich (63 J) bekomme seit August diesen Jahres vorzeitige Rente für Langzeitvericherte. Zusätzlich bekomme ich von einem früheren Arbeitsverhältnis Betriebsrente und zusätzlich von meinem letzten Arbeitgeber eine kleine betriebliche Altersversorgung. Ich hätte jetzt die Möglichkeit einen 450 Euro Job anzunehmen. Beim ausfüllen des Personalbogens bin ich dann über die Frage gestolpert, ob ich eine Betriebsrente zu meiner normalen Altersrente beziehe? Bisher dachte ich immer das ich jederzeit ohne Abzüge einen solchen Minijob annehmen kann. Ist das so, oder muss ich dann bei der Steuererklärung die Einnahmen eines Minijobs mitgegeben und wird dann alles zusammen nachversteuert? Ich hab schon im Netz rechenzeit, aber leider keinen Hinweis gefunden. Es wäre nett, wenn mir hier jemand helfen könnte.
1 Antwort
Hallo,
sofern der Minijob pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird, ist dieser grds. weder schädlich für die (Alters-)Renten als solche, noch ist er in der Steuererklärung anzugeben.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html
Mir ist ansonsten nur bekannt, dass Minijobs bei Witwen- und Erwerbsminderungsrenten - egal ob pauschal besteuert oder nicht - zur Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigt werden.
Bei Altersrenten für langzeitversicherte gilt nochmals folgendes (Grundsatz 450 €):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/53637/altersrentner_hinzuverdienst.pdf
MfG
-Valeskix