Ex möchte geld für kaution und Scheidung zurück?

2 Antworten

wenn kein Vertrag und keine Zeugen existieren...... bleibt es solange nur eine Behauptung, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Überweisungen beweisen lediglich, dass eine gewisse Summe den Eigentümer gewechselt hat.

Es sei denn, die Überweisung ist mit konkreten

" Verwendungszweck " belegbar. (Leihgabe für....Kosten)

Ritter84 
Fragesteller
 23.09.2019, 13:07

Okay danke. Denke ja da hat sie wenig Chancen.

Auch weil ich der Meinung bin " geschenkt Ist geschenkt". Außerdem war es nie geliehen.

Also müsste sie es beweisen können wenn es so wäre.

Mach mir da wenig Gedanken drüber.

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Hallo Ritter,

Scheidungskosten können zunächsteinmal für jeden unterschiedlich sein. Falls ihr aber insgesamt nur einen Anwalt beauftragt habt, entfallen Anwalts- und Gerichtskosten auf euch beide.

Wenn sie damals die Kosten freiwillig übernommen hat, liegt ein Schenkungsvertrag vor. Dieser ist auch fest und du musst nicht befürchten, dass sie diesen einfach so rückgängig machen kann. Ein mündlich geschlossener Schenkungsvertrag ist auch formlos gültig, wenn die Leistung bewirkt wird. Gleiches gilt für die Kaution der Wohnung.

Ich hoffe, dass dir meine Antwort weiterhilft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung